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Protokoll GEMA-Informationsveranstaltung des Dachverbands freier Würzburger Kulturträger am 06.08.09 im Theater am Neunerplatz
Referenten der GEMA:
Jürgen Baier, Bezirksdirektor und Leiter Direktion Außendienst (verhandelt bundesweit Rahmenverträge)
Julian Mair, Assistenz Bezirksdirektor
Ilona Albrecht, Sachgebietsleiterin „Nord“ (Unterfranken und Oberfranken)
Die Moderation des Abends übernahm Ralf Duggen, Vorsitzender des Dachverbands freier Würzburger Kulturträger
Ca. 60 Gäste, zumeist Nicht-Mitglieder des Dachverbands aus der Region, von Veranstalter bis Musiker
Begrüßung durch Hausherrn Wolfgang Salomon
Begrüßung durch Ralf Duggen
Vortrag Herr Baier:
Historie GEMA; größte Verwertungsgesellschaft weltweit, ist typisch deutsch organisiert - z.B. 12- seitiger Antrag auf Übertragung der Nutzungsrechte eines Urhebers (Musikers/Texters) an die GEMA.
Tarifausschuss des Aufsichtsrats genehmigt vorgeschlagene Tarife, z.Z. 128 verschieden Tarife, die die Veranstalter zahlen müssen. Das sind 300 Mio € aus öffentl. Aufführungen (1 Mio Aufführungen jährlich in Deutschland) und 500 Mio € aus weiteren Veröffentlichungen (Radio, CDs etc.). Durchschn. 14,9% der erwirtschafteten Einnahmen sind Verwaltungskosten der GEMA.
Den Verteilungsplan der Einnahmen beschließt die Mitgliederversammlung, die sich aus den Mitgliedern=Urhebern zusammensetzt. Zur Mitgliederversammlung kommen ca. 500 Mitglieder. Das System der verschiedenen Mitgliedsformen wird nur gestreift; bei der anschließenden Diskussion aber kritisch hinterfragt.
In der GEMA sind bundesweit 600 Mitarbeiter für die Abwicklung der Einnahmen (=Inkasso) zuständig und 600 Mitarbeiter für die Verteilung an die Urheber, verteilt auf 10 Standorte (Bezirksdirektionen).
GEMA ist ein wirtschaftlicher Verein
Es gibt 120 Großveranstalter, die derzeit lediglich 2% Ihrer Eintrittseinnahmen laut Tarif
U-K an die GEMA zahlen. Um diesen Tarif wird gestritten und hier soll es tatsächlich drastische Preissteigerungen geben.
Auf Rückfrage erklärt Herr Baier, daß einzig der Tarif „U-K“ (gilt für Konzertdirektionen) drastisch steigen soll, die anderen Tarife steigen nur im Rahmen der allgemeinen Lohnsteigerungen (jährlich bis zu 2 %)
Diskussion/Fragerunde (nur Ergebnisse stichwortartig zusammengefasst):
* Die neuen Tarife gelten bereits. Einzig um den Tarif U-K für die Konzertdirektionen wird noch gestritten. Im Vorfeld konnten sich GEMA und Konzertdirektionen nicht auf neue (gestiegene) Tarife einigen.
Daher hat die GEMA jetzt ihre Maximalforderung als Tarif beschlossen (danach steigen die Tarife bis 2014 von jetzt etwa 2 % nach und nach auf 10 % (real etwa 8 % wg. 20% Ermäßigung im Rahmenvertrag) der Einnahmen - dazu zählen Eintritt, Zuschüsse, Sponsoring, aber nicht Getränke und Pachteinnahmen aus Essensständen. Dieser Tarif wird vor dem Schiedsgericht verhandelt; derzeit überweisen die Konzertveranstalter nur den alten Tarif an die GEMA..
Hinweis von Jojo Schulz (Posthalle):
der Mindestbetrag stieg dieses Jahr von 46,- auf jetzt 72,-
* Es gibt einige neue oder unbekannte Tarife neben dem „Universaltarif“ U-VK.
Zum Beispiel Tarife für
- Kleinkunst (6 % der Karteneinnahmen OHNE Zuschuß/Sponsoring, Mindestbeiträg 23,30)
- Nachwuchsförderung (dto., Mindestbeitrag 15,-). Max. 150 Plätze !
- WR-OKJA: offene Kinder- und jugendarbeit eines anerkannten Trägers: pauschal 250,-/Jahr, gilt für max. 16 Veranstaltungen im Jahr bei max. 5,- Eintritt / incl. Backgroundmusik.
Hier lohnt es sich, auf der Webseite der GEMA die Tarife zu studieren.
http://www.gema.de/musiknutzer/abspielen-auffuehren/sozial-und-kulturtarif/
http://www.gema.de/musiknutzer/abspielen-auffuehren/veranstaltungen-musiknutzer/
* Seit längerem gab es eine Härtefallregelung, für den Fall, daß Einnahmen und GEMA Kosten in grobem Mißverhältnis stehen. Die alte „Kann“-Regel ist jetzt festgeschrieben und muß gewährt werden und wird von der GEMA jetzt auch offiziell genannt.
Danach müssen bei Vorliegen eines krassen Mißverhältnisses max. 10 % der Einnahmen (hier gilt wieder Eintritt plus Zuschuß und Sponsoring), mindestens aber der jeweilige Mindestbetrag gezahlt werden (21,50 bei Tarif U-VK). Meldung spätestens 15 Tage nach Konzert.
* Datenbank aller Veranstaltungsräume:
Die GEMA hat alle bekannten Veranstaltungsräume ausgemessen und erfasst. GEMA fragt nicht von sich aus nach der tatsächlichen Besucherzahl, sondern geht beim „Universaltarif“ U-VK pauschal von Vollbesetzung aus (Berechnungsgrundlage sind Raumgröße und Höhe des Eintritts).
Bei anderen Tarifen (s.o.) sind stattdessen bestimmte Prozentsätze von den Einnahmen zu zahlen.
In Härtefällen muß sich der Veranstalter melden und ggf. einen entsprechenden Antrag stellen.
* Abrechnung/Pro-Verfahren:
Grundsätzlich: GEMA hat einen Verwaltungsaufwand von 15 %. Die restlichen 85 % werden ausgeschüttet. Allerding nicht direkt, sondern über einen Punkteschlüssel (derzeit 1 Punkt = 0,50). Es spielt also keine Rolle, ob ein Songs bei einer „teuren“ Veranstaltung oder einer „billigen“ (meint: hoher oder niedriger GEMA-Beitrag) gespielt wird. Alles Geld kommt in einen großen Topf, Anzahl aller Einnahmen wird durch die Anzahl „erspielter“ Punkte geteilt und ergibt den jeweiligen „Punktwert“.
Nachdem derzeit nur 30 % der Musikfolgebögen abgegeben werden, muß man die Verteilung der anderen 2/3 hochrechnen.
Hier kommt das umstrittene „Pro-Verfahren“ ins Spiel.
Je nach dem, wie oft ein Stück in wie vielen Bezirken in wie vielen Monaten gespielt wird, werden Abschläge oder Aufschläge auf den Grundwert „Ein Punkt“ berechnet. Die Spanne reicht von 0,4 bis 1,7 Punkte.
Die Logik dahinter: wenn ein Song nur selten in einer Region gespielt wird, ist es unwahrscheinlicher, daß er im Rest Deutschlands allzu häufig gespielt wird. Daher geringerer Punktewert.
HINWEIS: das sagt die GEMA. Hier gibt es ganz andere Rechenbeispiele von GEMA-Gegnern.
* Wann gilt U-VK/wann gilt U-K ?
Die Grenzen sind fließend und es scheint in Grenzen Wahlmöglichkeit zwischen U-VK und U-K zu geben (Bsp. Posthalle). Jeder, der regelmäßig Konzerte veranstaltet und das möchte, kriegt den Tarif U-K (Hinweis: hier gibt es keine Härtefallregel).
Wer sich ausdrücklich als „Konzertdirektion“ bezeichnet, fällt auf jeden Fall in den Tarif U-K.
* Abschläge bei geringem Anteil GEMA geschützter Stücke (Antrag !) bei einem Konzert sind möglich. Analog zu einer Regelung im Klassik-Bereich, gibt es auf im Pop-Bereich Abschläge von 25 / 50 %, wenn nur wenige GEMA-geschütze Stücke gespielt werden.
* Rechteinhaber können jederzeit bestimmte Rechtebereiche bei der Gema zusätzlich schützen lassen oder rausnehmen (z.B. Webnutzung). ALLERDINGS GEHT DAS NUR FÜR ALLE STÜCKE EINES KOMPONISTEN. Die Anregung aus dem Publikum, diese Information beim Aufnahmeantrag transparenter zu machen, hat sich die GEMA notiert.
* Veranstaltungen, bei denen nur GEMA-freie Songs gespielt werden, müssen zwar nicht angemeldet werden und es fallen auch keine GEMA-Gebühren an. Um hinterher Streitigkeiten (GEMA schickt im Zweifel gleich mal ne Rechnung) zu vermeiden, ist es aber sinnvoll, die GEMA im Vorfeld zu informieren.
* 100 % „Strafzuschlag“ bei Nicht-Meldung einer Veranstaltung: Wenn ein Veranstalter neu ist und erstmals bei der GEMA melden müsste, das aber nicht tut, wird einmalig kein Strafzuschlag erhoben (ist erst seit kurzem Praxis). Danach schon. Dieses Vorgehen wird kritisch gesehen (100 % Zuschlag !), wurde aber von Gerichten bestätigt.
* Wer haftet, Vermieter oder Mieter?
Wenn ein Veranstalter einen Saal für eine Aufführung mietet, wer ist dann für die GEMA-Gebühren haftbar?
Baier: alle finanziell und organisatorisch Verantwortlichen, also sowohl Vermieter als auch Mieter, auch wenn der Mieter keine Miete zahlt.
* Aufklärung nötig: Abgabe von Musikfolgebögen (bisher nur bei einem Drittel der Veranstaltungen) ist im Interesse der Musiker/Autoren, macht die Ausschüttung der Gebühren gerechter und VERURSACHT KEINERLEI KOSTEN !
Viele Veranstalter oder Musiker glauben, die GEMA Gebühren würden teurer, wenn Musikfolgebögen abgegeben werden. Das ist nicht der Fall.
* Rahmenvertrag: Wenn jemand ab 50 Veranstalter vertritt, die regelmäßig Konzerte veranstalten, kann man einen Rahmenvertrag für die vertretenden Veranstalter mit 20 % Nachlass abschließen.
Herr Baier schloss mit den Worten, dass die GEMA sich vor allem hinsichtlich der Kundenorientiertheit und einer offeneren Kommunikation verbessern will und bittet darum, sie bei Problemen anzusprechen und allen "GEMA-Geschädigten" von diesem Abend erzählen.
Eine deutliche Verbesserung der Kommunikation (kleines Beispiel: alle Rechnungen werden vom Sachbearbeiter gezeichnet und tragen dessen Durchwahl Nummer für Rückfragen) wurde zumindest vereinzelt von den Zuhörern bestätigt.
Hinweis: Fragestellungen, für die es keine klaren Antworten gibt (geben konnte), haben wir hier nicht aufgeführt.