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Sonntag, 1. April 2007
 
Ab 1. April 2007 tritt im Kanton Zürich ein Gewaltschutzgesetz (GSG) in Kraft.
Das Gesetz bezweckt den Schutz, die Sicherheit und die Unterstützung von Personen, die durch häusliche Gewalt betroffen sind.
Häusliche Gewalt liegt vor, wenn eine Person in einer bestehenden oder einer aufgelösten familiären oder partnerschaftlichen Beziehung in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität verletzt oder gefährdet wird, sei es durch
  1.  Ausübung oder Androhung von Gewalt oder
  2.  mehrmaliges Belästigen, Auflauern oder Nachstellen (Stalking).    
 
Die Polizei kann aufgrund des neuen Gesetzes
    * eine Person aus der Wohnung oder dem Haus weisen,
    * jemandem untersagen, von der Polizei bezeichnete, eng umgrenzte Gebiete zu betreten oder
    * jemandem verbieten, mit einer bestimmten Person und dieser nahe stehenden Personen in irgendeiner Form Kontakt aufzunehmen.
Ordnet die Polizei eine solche Massnahme an, gilt sie für 14 Tage ab Mitteilung an die gefährdende Person. Eine Zuwiderhandlung steht unter Strafandrohung (Art. 292 StGB, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen).
Für Fragen im Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt steht Ihnen die „Fachstelle Häusliche Gewalt“ der Kantonspolizei Zürich zur Verfügung:
Telefon:  044 247 30 61
Fax:        044 247 21 45
Mail:        fachstelle.hg(at)kapo.zh.ch
Pressemitteilung der Kantonspolizei Zürich
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PS: PoliceOne.ch - Alles was Recht ist:
Das GSG weist leider nachfolgendes Manko auf. Ist der Täter z.B. eine „Bekanntschaft von Gesternabend aus dem Pub und stellt dem Opfer nach als Stalker, so greift das GSG nicht. Auch hier greift das GSG nur für Stalker wenn dieser, eine Person in einer bestehenden oder einer aufgelösten familiären oder partnerschaftlichen Beziehung mit dem Opfer hat/te. Ausser man wagt gewisse Schritte nach der Grauzone und bezeichnet den ehemaligen Flirtpartner und anschliessenden Stalker, dann als aufgelöste- partnerschaftliche Beziehung.
Das GSG orientiert sich diesbezüglich leider zu stark auf die „Häusliche Gewalt“, Stalker an sich - wurden nicht berücksichtigt.
Endlich aber ist es soweit und es gibt im Kanton Zürich ein GSG.
-Wer schlägt, geht!-
Stalking bald neuer Straftatbestand:Siehe unseren Bericht vom 1. Juni 2006
 
 
 
 
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Gewaltschutzgesetz (GSG) greift nun auch im Kanton Zürich Titelbild