INTRO: Dies sorgte Anfang 2007 für etwas Unruhe bei Herstellern, Vertreibern und Besitzer von den „geliebten“ Navi‘s.
Macht man sich strafbar, wenn man ein GPS-Gerät in Besitz hat, das theoretisch mit der entsprechenden Software zu einem Radarwarngerät aufgerüstet werden könnte?
Eine am 8. Januar veröffentlichte Meldung des Bundesamtes für Strassen (Astra), wonach Besitzer von GPS-Geräten mit Radarwarnfunktion gebüsst und die Geräte beschlagnahmt werden, hat Verunsicherung ausgelöst. Kann bereits der Besitz eines radarfähigen GPS-Gerätes gebüsst werden? «Nein», sagt Thomas Rohrbach, Mediensprecher des Astra. «Das GPS-Gerät ist so lange legal, wie keine illegale Software zur Radarwarnung installiert worden ist», sagt Rohrbach. Der Besitzer eines im normalen Fachhandel gekauften GPS-Gerätes läuft also nicht Gefahr, plötzlich ohne hilfreiche Stimme seine Wege finden zu müssen.
Entsprechende Software sei illegal.
«Die Software, die man benötigt, um sein GPS-Gerät zu einem Radarwarngerät aufzurüsten ist nicht legal erhältlich. Man macht sich also bereits mit dem Erwerb dieser Software strafbar und auch der Verkauf ist selbstverständlich verboten», so Rohrbach.
Beschlagnahmung unabhängig von Aktualität der Warnsoftware «In dem Moment, in dem ein GPS-Gerät aktiv zur Ortung von Radars verwendet wird, macht sich der Besitzer strafbar. Dann wird es juristisch als Radarwarngerät angesehen und es spielt keine Rolle, dass es nebenher auch noch ein Navigationssystem ist.» Ausserdem sei es auch nicht relevant, wann die Software geladen worden sei, illegal sei illegal. Und in dem Fall würde das Navigationsgerät beschlagnahmt und der (ehemalige) Besitzer gebüsst.
ASTRA zum 2. Immer mehr handelsübliche Modelle von GPS-Navigationsgeräten sind mit einem System ausgerüstet, welches die Automobilistinnen und Automobilisten mit grosser Präzision vor polizeilichen Geschwindigkeitskontrollstellen warnt. Verbinden sie ihr GPS mit einem Handy, sind die Eigentümer solcher Geräte sogar in der Lage, sich über die Zentrale eines entsprechenden Anbieters innert weniger Minuten gegenseitig vor temporären Polizeikontrollen zu warnen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) macht Anbieter und Verkehrsteilnehmende darauf aufmerksam, dass solche Geräte den verbotenen Radarwarngeräten gleichgestellt und daher verboten sind.
GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion ermöglichen es den Fahrzeugführenden ungestraft zu schnell zu fahren. Nicht zuletzt "Raser" können davon profitieren: Für die Polizei wird die Erfassung der notorischen Schnellfahrer praktisch unmöglich.
Besonders stossend ist, dass gewisse Geräte in Verbindung mit einem Handy nicht nur vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, sondern auch vor allgemeinen Polizeikontrollen auf der Strasse. Dadurch können sich beispielsweise flüchtende Straftäter der Verhaftung entziehen. Auch angetrunkene Automobilisten können Polizeikontrollen systematisch ausweichen. Statt kontrolliert und aus dem Verkehr gezogen zu werden, gefährden sie weiterhin die übrigen Verkehrsteilnehmenden.
GPS-Navigationsgeräte mit solchen Zusatzfunktionen dürfen gemäss Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden. Unter Inverkehrbringen versteht das SVG folgende Tätigkeiten: Herstellen, Einführen, Anpreisen, Weitergeben, Verkaufen sowie jedes weitere Abgeben und Überlassen.
Die Polizei und Zollbehörden stellen solche Geräte und Vorrichtungen sicher und erstatten Anzeige. Die Gerichte verfügen Busse und lassen die Geräte einziehen und vernichten.
PoliceOne.ch hat auf Anfrage hin vom ASTRA, Abteilung Strassenverkehr, Zulassung, Haftpflicht, Strafen,- am 28.01.2006 nachfolgendes Dokument: GPS FAQ_ASTRA (G031-1258)-d.pdf (pdf-Download) erhalten.
TomTom hat wohl offiziell als Erster reagiert und schon Anfang Februar 07, Ihre Kunden in den TomTom-News orientiert:
„Bei Reisen in oder durch die Schweiz gilt Folgendes zu beachten - TomTom ist sich bewusst, dass das Schweizer Bundesamt für Strassen (ASTRA) im Januar 2007 eine Stellungnahme zu GPS Navigationsgeräten und Radarwarndiensten in der Schweiz abgegeben hat. Um sicher zu stellen, dass TomTom Produkte dieser in der Stellungnahme formulierten Anforderungen gerecht werden, rät TomTom allen Kunden (TomTom GO, Rider, Navigator 6 und TomTom ONE Benutzer, welche die Schweizer Radarwarndienste auf ihr Gerät herunter geladen haben) die Liste der Radarkameras der Schweiz auf Reisen in oder durch die Schweiz von ihren Geräten zu löschen.“ die ausführlichen TomTom-News erhalten Sie hier per Link.
Aber auch schon vor dem Bericht des ASTRA hat TomTom schon in Ihren Gebrauchsanleitungen darauf hingewiesen: „Wir empfehlen unseren Kunden immer, die aktuelle Rechtslage in Ihrem Land ab zu klären. Der Gebrauch von solchen Radarservices wird nur empfohlen, wenn dies im jeweiligen Land auch erlaubt ist.....“ Und neu sind auch keine Aktualisierungen für CH-Speedcams per TomTom-Home (tt‘s-softwarelösung) erhältlich.
Alle anderen ziehen nach... müssen fast, da Ihnen nichts anderes übrig bleibt. Mio zieht betreffend den fehlenden Aktualisierungen für die Schweiz ebenso nach... Garmin etc. z. Zeit noch keine Angaben. Da aber alle ein Scheibe vom Schweizer-Navi-Käsekuchen haben wollen, ist es unvorstellbar, dass ein Hersteller in naher Zukunft weder Geräte mit den OVI (Orte von Interesse) oder auch POI (Points of Interest „SpeedCam‘s“) ausliefern wird noch Aktualisierungen für die CH-Speedcam‘s anbieten wird...dämlich der-der es dennoch machen würd!
Aktuelle Polizeiaktionen?
Zur Zeit sind keine aktuellen Polizeiaktionen betreffend den „Navis“ publik. Das Gesetz hingegen ist gültig!
Ganz nach dem Motto: Hey, selbstverständlich gibt‘s Autofahrer die mal einen über den Durst trinken und in der Morgendämmerung samt Auto nach Hause schleichen.... Ganz im Vertrauen darauf wird schon gut gehen, die Bullen schlafen ja jetzt auch. Ja, das stimmt - auch die Polizisten schlafen, aber nicht alle gleichzeitig!
and last but not least, der PoliceOne.ch-Tipp:
Bei den meisten erhältlichen mobilen Navigationsgeräten lassen sich die bestehenden bzw. im Gerät abgespeicherten CH-Speedcam-Poi‘s per mitgelieferter oder „downloadbarer“ Software löschen (Es genügt nicht, den Dienst nur zu deaktivieren!), diese Konfiguration ist aber auch direkt ohne spezielle Software möglich.
Und wenn man mal ganz ehrlich ist und den „inneren Schweinehund“ davon überzeugen kann, das die Speedcam-POI‘s mehr Nach- als Vorteile bringen können, dem geht‘s langfristig besser und fährt dementsprechend auch umsichtiger! Verlassen Sie sich auf Ihre SpeedcamPoi?: Na dann viel Glück bis zu dem „RADAR ODER LASER“, der halt grad nicht mal bei Ihrem Navi angezeigt wird!
PoliceOne.ch wünscht Gu(r)te und umsichtige Fahrweise.