Amok (malaiisch: meng-âmok, in blinder Wut angreifen und töten) ist eine psychische Extremsituation, die durch Unzurechnungsfähigkeit und absolute Gewaltbereitschaft gekennzeichnet ist.
Laut Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) versteht man unter Amok "eine willkürliche, anscheinend nicht provozierte Episode mörderischen oder erheblich (fremd-)zerstörerischen Verhaltens. Danach Amnesie (Erinnerungslosigkeit) und/oder Erschöpfung. Häufig auch der Umschlag in selbst-zerstörerisches Verhalten, d.h. Verwundung oder Verstümmelung bis zum Suizid (Selbsttötung)".
Die Täter, die in einer solchen Ausnahmesituation Straftaten begehen, nennt man Amokläufer oder auch Amokschützen, falls sie Schusswaffen gebrauchen, oder Amokfahrer, falls sie Fahrzeuge einsetzen.
„Keine Armeewaffen im Haushalt! Ein strengeres Waffengesetz muss her.. !“ so erschallt es vielerorts.
Geht nicht, gibt's nicht. Und das eine hat mit dem anderen nur in Bezug auf Waffen etwas gemeinsam.
Über das Waffengesetz mag man streiten oder eben nicht, die Umsetzung und Einsetzung einer bundesweiten Datenbank lässt ebenfalls auf sich warten. Kantönligeist lässt grüssen (Nicht einverstanden, benutzen unten die Kommentar-Funktion).
Die geliebte Armeewaffe im eigenen Haushalt horten.
-Selbstverständlich war doch jeder Jungschütze stolz SEIN Sturmgewehr das erste mal nach Hause nehmen zu dürfen...
-Selbstverständlich trennt jeder CH-Bürger mit Wehrdienstpflicht, den Verschluss vom Sturmgewehr.
-und selbstverständlich wird die Waffe einen einem sicheren Ort aufbewahrt, wie z.B. im Kellerabteil, welches mit 2cm-Holz-Latten versehen ist, oder aber im Kleiderschrank. Bestimmt an dem Ort, wo sich seine Ehegattin nie und nimmer darüber erbost, dass das eine oder andere Hemd mal eine Bügelfalte erwischt.
Der Amokläufer greift zu dem Mittel welches er ohne weitere Hindernisse erreichen kann z.B. einer Armeewaffe in unmittelbarer Nähe. Ist diese nicht in „Griffnähe“ muss er dennoch, sein schon betäubten Sinneswandel zu einer anderen Option animieren. Selbstverständlich kann auch mit einem Bleistift oder einen Essbesteck jemand oder schwer verletzt werden. Aber ein Bleistift kann ich nicht mit ca. 900m in der Sekunde über mehrere Hundert Meter weit werfen. Oder doch? (Nicht einverstanden, benutzen unten die Kommentar-Funktion).
Jüngschütze nimmt Sturmgewehr mit nach Hause Der Jungschütze erhält ein Leihgewehr... kann in diesem Punkt jemand sachlich Erklären warum ein Kind eine Waffe ausgehändigt bekommt. Oder ist man so blauäugig und denkt wirklich die nehmen NIE auch mal nur eine Patrone mit nach Hause? (no comment oder Ihren Kommentar: benutzen unten die Kommentar-Funktion). Mit Verlaub werden hier die Jungschützen selbstverständlich aus dem Thema AMOK ausgeklammert, hier geht‘s vielmehr um den Umstand das einem Kind eine Waffe (ausserhalb) anvertraut bekommt... wenn man bedenkt das grundsätzlich der Gesetzgeber eine Waffe erst einer volljährigen Person gegen WES zum Erwerb freigibt.
Mit der Abgabe, bzw. der Lagerung der Armeewaffen, wird nicht EIN Schweizerbürger in seiner Freiheit beschnitten. Vielmehr wird im eine Last abgenommen. Eine Last die mehr wiegt, als das Eigengewicht von 4.1 Kg eines Sturmgewehrs.
Sport- bzw. Schützenvereine könnten die Waffen organisiert deponieren.
Es mag wohl mittel- bis langfristig eine Einlagerung der Armeewaffen bei der Armee möglich sein. Logistisch ist die Lagerung, sowie die Ausgabe im Bedarf keine Akrobatik. Zum gegebenen Zeitpunkt ist wohl kein Krieg in unseren Landen in Sicht und für den ultimativen Fall müssen professionelle Korps kurzfristig, bis zur Einsatzfähigkeit der Armee, eingesetzt werden. Oder man wagt den Schritt zu einem definitiven Berufsmilitär. (no comment oder Ihren Kommentar: benutzen unten die Kommentar-Funktion).