Teilnahmebedingungen

 

Die Allgemeinen Reisebedingungen

Motorradtouren des ADAC Hessen-Thüringen

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem ADAC Hessen-Thüringen e.V. den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an.

Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch Sie für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.


Der Reisevertrag kommt mit der Annahme (= Reisebestätigung) durch uns zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Sie erhalten eine schriftliche Reisebstätigung direkt über Ihre Buchungsstelle bzw. direkt von uns zugestellt. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so haben wir Ihr Angebot nicht angenommen. An unser verändertes Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Stimmen Sie innerhalb dieser Zeit unserem neuen Angebot nicht zu, können wir darüber wieder anderweitig verfügen. In diesem Fall liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.


Falls Sie Ihre Reisedokumente nicht spätestens 7 Tage vor Abreise erhalten haben, bitten wir Sie uns umgehend zu benachrichtigen, damit wir sie Ihnen, Ihre Zahlung vorausgesetzt, noch zusenden bzw. zur Abholung bereithalten können.

2.1. Nach Erhalt der Rechnung/Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, maximal € 200,-- pro Person, zu leisten. Sie erhalten vor der Anzahlung bzw. der Restzahlung einen Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB ausgehändigt. Ohne diesen Sicherungsschein sind Sie nicht verpflichtet, Zahlungen zu leisten und wir nicht berechtigt, Zahlungen anzunehmen. Der vollständige Reisepreis ist 28 Tage vor Abreise fällig, d.h. er muß spätestens zu diesem Zeitpunkt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung bei uns in Frankfurt bzw. unserer Buchungsstelle oder Agentur eingegangen sein. Die Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt erst nach Bezahlung des Rechnungsbetrages. Zahlungsverzug berechtigt uns zur Setzung einer angemessenen Nachfrist. Haben Sie auch innerhalb dieser Nachfrist nicht bezahlt, können wir vom Reisevertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

3.1. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben in unserem Prospekt, der für

den Reisezeitraum gültig ist. Nebenabreden, Änderungen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, auch von Buchungsstellen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Sie von uns selbst schriftlich bestätigt sind. Die in unserem Prospekt enthaltenen Angaben sind also für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen  und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung der Reise selbstverständlich informieren werden.

3.2. Bei Buchung herangezogene fremde Prospekte (z.B. Orts-, Hotelprospekte) haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.

4.1. Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß, aber vor Ihrer Reise, notwendig werden, nicht zu einem Mangel führen und von uns nicht verschuldet wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3. Wir werden Sie über Leistungsänderungen und –abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt an.

4.4. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise bezüglich der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Flughafengebühren, die nach Vertragsschluß erhöht werden, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung bei Ihnen und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt informieren. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunk sind nicht zulässig.

4.5. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten.

Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen.

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Das sollten Sie aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse schriftlich tun. 

5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir pro angemeldeten Teilnehmer eine angemessene Entschädigung konkret berechnen oder eine pauschalierte Entschädigung laut folgender Aufstellung verlangen, wobei Sie die Möglichkeit haben, uns einen evtl. geringeren Schaden nachzuweisen.

Bis 60. Tag vor Reiseantritt € 50,-- pro Person

Ab 59. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises

Ab 45. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises

Ab 30. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises

Ab 14. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises

Ab   7. Tag vor Reisenatritt 75 % des Reisepreises

Ab   1. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises

Eintrittskarten werden Ihnen in jedem Fall zusätzlich zu den obengenannten Entschädigungskosten in Rechnung gestellt, wenn sie nicht weiterverkauft werden können.

Eine Rückvergütung bei Eintrittskarten kann nur in Höhe des durch den Weiterverkauf erzielten Kartenpreises und nach Abzug der uns entstandenen Spesen erfolgen.

5.3. Treten Sie Ihre Reise, ohne uns davon in Kenntnis zu setzen, nicht an oder sagen Sie am Tag der Abreise Ihre Buchung ab, bleibt der volle Reisepreis zur Zahlung fällig bzw. erfolgt keinerlei Rückerstattung. Wir bezahlen an Sie jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit Sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich erstattet worden sind.

5.4. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch eine andere Person ersetzen lassen. Dazu bedarf es der Mitteilung an uns. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Widersprechen wir der Ersatzperson und tritt der angemeldete Teilnehmer die Reise nicht an, kommen die üblichen Rücktrittsbedingungen gemäß Ziffer 5.2. zur Anwendung.

5.5. Wir empfehlen Ihnen in Ihrem eigenen Interesse dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, die im Reisepreis nicht enthalten ist.

5.6. Wenn Sie umbuchen, also den bestehenden Reisevertrag abändern wollen (z.B. Termin, Zielort, Unterkunft oder Beförderungsart) und wir damit einverstanden sind, müssen wir Ihnen die daraus entstehenden  Mehrkosten in Rechnung stellen. Zusätzlich wird eine Berabeitungspauschale von € 30.- in Ansatz gebracht.

Wir können vom Reisevertrag in folgenden Fällen vor Reiseantritt zurücktreten oder nach Reiseantritt den Reisevertrag kündigen:

7.1. Wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer uns unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Reiseleiter sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund kann unter Umständen gegeben sein, wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekanntgegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Erfolgt die Kündigung, so erhalten Sie den gezahlten Reisepreis zurück. Hinsichtlich der von uns erbrachten Leistungen verbleibt uns ein anteiliger Entschädigungsanspruch.

7.2. wenn in der Reiseausschreibung in unserem Prospekt  eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen ist, können wir bei deren Nichterreichung bis 14 Tage vor dem bestätigten Abreisetermin den Reisevertrag kündigen. Wir werden Sie in jedem Fall unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen, Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten sowie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche können nicht gestellt werden.

8.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraus-sehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Für die bereits erbrachten und zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen können wir jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.

8.2. Erfolgt die Kündigung nach Antritt Ihrer Reise, so verpflichten wir uns, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Sie zurückzubefördern, falls der mit Ihnen geschlossene Vertrag die Rückbeförderung umfaßt; es sei denn, daß gerade die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, eine Rückführung nicht möglich machen. Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von uns und Ihnen je zur Hälfte zu tragen. Zusätzliche zu den reinen Rückbeföderungskosten entstehende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

9.1. Wir sind verpflichtet, die Reise so zu erbringen, daß sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Wir gewährleisten insbesondere:

a.) die gewissenhafte Reisevorbereitung

b.) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

c.) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, sofern wir nicht gem. Ziffer 3.1 vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von unseren Buchungsstellen abgegeben werden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind.

d.) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes.

9.2Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzliche zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reiseteilnehmer hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbring en wir insoweit Fremdleistungen sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf verweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, insbesondere den Abkommen von Warschau und Guadalajara. Diese Abkommen sehen Haftungsbeschränkungen zu Gunsten des Luftfrachtführeres vor.

10.1. Wird die Reise oder eine Reiseleistung nur mangelhaft erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen, es sei denn, daß die Kosten der Abhilfe in einem unverhältnismäßigen Aufwand zu dem gerügten Mangel stehen. In diesem Fall können wir Ihr Abhilfeverlangen zurückweisen. Im übrigen werden die Kosten der Abhilfe von uns getragen.

10.2. Leisten wir innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, erklären wir, daß Abhilfe nicht möglich ist, oder ist eine sofortige Abhilfe durch Ihr besonderes Interesse geboten, so können Sie

a.) selbst auf unsere Kosten die nach den Umständen erforderliche Abhilfe vornehmen oder

b.) möglichst durch schriftliche Erklärung den Reisevertrag kündigen, falls Ihnen wegen des gerügten Mangels aus wichtigem und erkennbarem Grund die Fortsetzung der Reise nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, falls infolge der Nichterbringung der Reiseleistung die Reise erheblich beeinträchtigt ist. Sie behalten in diesem Fall selbstverständlich den Anspruch auf Rückbeförderung, soweit dieser Vertragsbestandteil war. Evtl. anfallende Mehrkosten tragen wir. Wir sind aber berechtigt, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen, sofern diese Leistungen für Sie nicht ohne Interesse waren.

10.3. Erbringen wir eine mangelhafte Reiseleistung, so können Sie für die Dauer des Mangels eine Minderung des Reisepreises verlangen, es sei denn, Sie haben es schuldhaft unterlassen, uns den Mangel anzuzeigen.

10.4. Beruht der Mangel der Reise auf einem Umstand, den wir zu vertreten haben, so können Sie unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so können Sie auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles Ihnen im Rahmen Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu hallten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung oder dem Leistungsträger zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Auf Ihr Verlangen hat unsere örtliche Reiseleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Angabe rechtsverbindlicher Erklärungen, hat die Reiseleitung bzw. Agentur nicht. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger bzw. uns möglichst schriftlich mitgeteilt werden. Kommen Sie Ihren Anzeigepflichten (schuldhaft) nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche auf Minderung nicht zu. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, sofern Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleitung müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend machen. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung möglichst schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert sind. Ihre vertraglichen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadensersatz wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise verjähren in 6 Monaten, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir Ihre Ansprüche schriftlich zurückweisen.

13.1. Unsere vertraglichen Haftungsbeschränkungen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig  von uns herbeigeführt wurde

2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

13.2. Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

13.2. Für Schäden in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd-leistung lediglich vermittelt werden (z.B. Flug- und Schiffslinienverkehr, Ausflüge) und in der Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haften wir auch bei Teilnahme unserer Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht für ein Verschulden des die Fremdleistung erbringenden Veranstalters. Wir haften nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.

Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des des Staates, in dem wir unsere Reise anbieten,  über Bestimmungen von Paß-, Visa- u. Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir hätten die Verzögerung zu vertreten. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, sie wären durch unsere schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation verursacht.

Leistungs- und Erfüllungsort für Sie ist Frankfurt. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen Allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, und für Personen die nach Abschluß des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Frankfurt.

Veranstalter: ADAC Hessen-Thüringen e.V.

Lyoner Str. 22, 60528 Frankfurt/Main

Stand: Januar 2005

Spezielle Teilnahmebedingungen
Motorradtouren des ADAC Hessen-Thüringen

Teilnahmevoraussetzung ist ein Motorrad mit mindestens 27 PS. Jeder Teilnehmer sollte über ausreichend Fahrpraxis verfügen, um sich innerhalb einer Gruppe auch über längere Zeit in dem jeweils zulässigen Tempo auf Land- und Fernstraßen bewegen zu können.

Alle Touren und sonstigen Angebote sind als Gruppenveranstaltung konzipiert. Dies bedeutet gegenseitige Rücksichtnahme.

Die Teilnehmer (Fahrer, Fahrerin, Sozius, Sozia) nehmen auf eigenes Risiko an den jeweiligen Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Der Veranstalter lehnt gegenüber den Teilnehmern jede Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.

Alle Teilnehmer verzichten durch die Abgabe der Anmeldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglicherweise erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den ADAC Hessen-Thüringen, dessen Mitarbeiter oder Beauftragte sowie gegen alle mit der Veranstaltung in Zusammenhang stehenden Tourguides oder Helfer. Der Verzicht steht nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Jeder Teilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich, auch dann, wenn er dem Vorausfahrenden oder Tourguide folgt. Auch für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Er hat seine Fahrweise stets dem Grundsatz eigener Sicherheit anzupassen.

Jeder Motorrad fahrende Teilnehmer ist im Besitz der für die von ihm gefahrenen Maschine nötigen Fahrerlaubnis. Das Tragen von Schutzbekleidung ist erforderlich.

Die Teilnahme erfolgt mit einem ordnungsgemäß zugelassenen und technisch zuverlässigen Motorrad. Gravierende Mängel, etwa abgefahrene Reifen, sind ein Ausschlussgrund. Lehnt ein Teilnehmer die Behebung offensichtlicher Mängel ab oder können diese vor Ort nicht behoben werden, kann er von der weiteren Tour oder von den geführten Etappen ausgeschlossen werden. Die Entscheidung über den Ausschluss obliegt dem Reiseleiter. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht. Setzt der Teilnehmer seine Fahrt mit einem Mängel behafteten Motorrad fort, fährt er auf jeden Fall auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, jederzeit den Anweisungen des Reiseleiters oder dessen Helfershelfern zu folgen. Teilnehmer die dies nicht tun, können von der weiteren Teilnahme sofort ausgeschlossen werden. Sie handeln unabhängig davon auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung der Teilnehmergebühr besteht in diesem Fall nicht. 

Sollte der Fall eintreten, dass gebuchte Einzelzimmer nicht zur Verfügung gestellt werden können, erstattet der ADAC Hessen-Thüringen selbstverständlich den gezahlten Mehrpreis. Ein Grund zum Rücktritt kann hieraus nicht abgeleitet werden.

Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der devisen- und zollrechtlichen Vorschriften sowie der Visa-, Impf- und Passvorschriften des jeweiligen Reiselandes selbst verantwortlich. Entsprechende Empfehlungen werden durch den ADAC Hessen-Thüringen gegeben.

Die jeweiligen Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt. Der ADAC Hessen-Thüringen behält sich Änderungen des geplanten Programmablaufs vor. Der Abschluss eines Schutzbriefs wird dringend empfohlen.

Sollte sich trotz großer Sorgfalt bei der Planung und Durchführung einmal ein Grund zur Reklamation ergeben, bitten wir, dies unverzüglich dem Reiseleiter mitzuteilen oder direkt gegenüber dem ADAC Hessen-Thüringen geltend zu machen. Begründete Reklamationen können innerhalb eines Monats nach Ende der jeweiligen Veranstaltung geltend gemacht werden; nach diesem Termin nur noch, wenn der Teilnehmer schuldlos am Einhalten dieser Frist verhindert war.

Während der Tour werden die Erlebnisse der Teilnehmer auf Video und auf Fotos festgehalten. Die Teilnehmer haben nichts dagegen, dass dieses Material zu einem Film verarbeitet und öffentlich vorgeführt und an Teilnehmer sowie interessierte Dritte veräußert werden kann. Ebenso bestehen keine Einwände, dass mit kurzen Videosequenzen und einzelnen Fotos für künftige Veranstaltungen, etwa in einem Programmheft oder im Internet, geworben wird.

Veranstalter: ADAC Hessen-Thüringen e.V.

Lyoner Str. 22, 60528 Frankfurt/Main

Stand: Januar 2005


 

Absprachen untereinander sind wichtig. So weiß Jeder, wo es lang geht. Für die geführten Motorradtouren gibt es die „Allgemeinen Reisebedingungen“ und die „Speziellen Reisebedingungen Motorrad“.

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