1. AufzählungszeichenIII.2. Integration:

 
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III.2.1. Aussiedler                                                    Stand: September 2009


A) Wer ist die Ansprechpartnerin?


    Frau Schmidt


B) Wo befinden sich die Unterlagen/ Materialien?


    Im Klassenraum von Frau Schmidt 


  1. C)Was sind Konzeption und Ziele der Integration von Aussiedlern?


    Konzept:


    1.Erlernen der deutschen Sprache

    2.Aufbau von sozialen Kontakten mit einheimischen Jugendlichen.

    3.Monatlich ein gemeinsames Frühstück oder eine Spielstunde

    4.Langsame, abwartende Integration von Seiten der Lehrer.

    5.Schüler können Schülern helfen.

    6.Abgrenzungen auflösen (auch zwischen Eltern)

  1.   7.   Toleranz auf beiden Seiten fördern

  2.   8.   Tag der offenen Tür: Aussiedler präsentieren ihre Kultur (z.B. Musik, Esskultur,

  3.         auch in Hauswirtschaft).

    9.Aufenthalt in der Förderklasse zeitlich begrenzt.


    Ziele:


  1.   1. 'Spurensuche' Informationen über Hintergründe geschichtlicher Art.

  2.       'Wie wurden wir Aussiedler?' (Kindheit, Schule in Russland)

    2.Aussiedlermädchen für Berufstätigkeit sensibilisieren.

    3.Gegenseitiges Verständnis fördern, Vorurteile abbauen.

    4.Rechte und Pflichten als gesellschaftliche Grundordnung akzeptieren.

  1.   5.   Umdenken von gezwungener Gesellschaftsordnung zu unserer freiheitlichen und rechtlichen     

  2.        Lebensform und Eigenverantwortung.


D) Welche Maßnahmen finden bereits statt/ sind geplant?


    1.Förderunterricht Deutsch für Schüler aus anderen Klassen.

    2.Präsentation der Aussiedler - Problematik beim Schulfest auf positive Art.

    3.Teilnahme an gemeinsamen Feiern durch beide Seiten.


E) Welche Materialien gibt es (ggf. Auswahl)? Welche wichtigen Adressen?


    1.Jugendgemeinschaftswerk Siegburg (Herr Brändle)
     Gesprächszeiten: Dienstag - Donnerstags; Telefon 02241 - 55015
     9.00 - 12.00 Uhr und  15.00 - 17.00 Uhr

    2.Internatsgestützte Fördereinrichtungen für spätausgesiedelte und asylberechtigte

          Jugendliche in Nordrhein-Westfalen: Melde- und Leitstellen der Caritas, des Meinwerk -

          Institutes und der Werke Westfalen und Rheinland

    3.Veranstaltungsplanungen:
     Bildungswerk Köln der Konrad-Adenauer-Stiftung (Information und Projekttage)

    4.Broschüre 'Auf dem Weg zur Heimat' (Geschichtsausschuss im Heimatbund)
     Bestell-Nr. ISBN 3-9804494-7-5

    5.Film: 37° - Russenkinder'





III.2.2. Nicht – Deutsche


A) Wer sind die AnsprechpartnerInnen?


    Schulleitung, KlassenlehrerInnen, Frau Schmidt


B) Wo befinden sich die Unterlagen/ Materialien?


    Schulleitung, Ordner "Lehrerkonferenzprotokolle"


C) Was sind Konzeption und Ziele der Integration Nicht - Deutscher?


    Die Hauptschule hat im Vergleich zu den übrigen weiterführenden Schulen den größten Anteil

    der SchülerInnen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Sie erhält zur Bewältigung der

    Förderung und der Integration einen Stellenzuschlag. Dieser Zuschlag wird in der Hauptsache

    für die Förderung im sprachlichen Bereich eingesetzt.

    In der Orientierungsstufe findet zur Zeit eine Neukonzeption des Förderunterrichts statt, die nun

    auch SchülerInnen mit der Muttersprache Deutsch (vor allem bei festgestellter LRS) in die Förde-   

    rung mit einbezieht, ebenso sollen SchülerInnen mit festgestellter Dyskalkulie gefördert werden.


    Die zweite Säule unserer Integrationsbemühungen bildet das soziale Lernen durch das Miteinander

    -leben in unseren multikulturellen Klassen. Die Hauptlast tragen hier die KlassenlehrerInnen.

    Hier wird Verständnis füreinander und die Toleranz der anderen Kultur gelehrt, geübt und gelebt.

    Wenn SchülerInnen nicht am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht teilnehmen,

    erhalten sie Förderunterricht, schwerpunktmäßig in Deutsch und Mathematik.


  1. D)Welche Maßnahmen finden bereits statt/ sind geplant?


    Neben den unter C) bereits angesprochenen Maßnahmen gibt es vielerlei Bemühungen im und

    außerhalb des Unterrichts, die Integration nicht-deutscher SchülerInnen voranzubringen.

    Zusammenarbeit mit den Eltern, in Ausnahmefällen auch mit Organisationen unterstützt unsere

    Bemühungen. Bei Schulfesten wird stets darauf geachtet, dass auch die SchülerInnen anderer

    Kulturen sich, ihr Land und ihre Sitten präsentieren können. Integration heißt für uns: gegen-

    seitige Akzeptanz der Verschiedenheit unter Berücksichtigung der Regeln, die unsere Gesellschaft

    für das Zusammenleben aufgestellt hat.


  1. E)Welche Materialien gibt es ? Welche wichtigen Adressen?


    Unterrichtsmaterialien: Bei der Schulleitung und bei den o. g. KollegInnen




III.2.3. Sonderpädagogische Förderung/

III.2.3.1 GU


A) Wer sind die AnsprechpartnerInnen?


    Ansprechpartner für den Gemeinsamen Unterricht ist Hr. Bungart


  1. B)Wo ist der Standort der Sonderpädagogischen Förderung?

  2. Wo befinden sich die Unterlagen/ Materialien?


    Unterlagen und Material befinden sich bei den Förderschullehrern, die jeweils ein eigenes

    Büro haben.


C) Was sind Konzeption und Ziele der Sonderpädagogischen Unterstützung?


    Konzeption und Ziele (Bereich Hr. Bungart): 


    Im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung an Regelschulen der SchülerInnen, bei denen

    Förderbedarf festgestellt wurde, wurde an der GHS Hennef mit Beginn des Kalenderjahres 1997

    mit der Verwirklichung des "Gemeinsamen Unterrichts" (GU) begonnen.

    GU kann an der GHS Hennef für die SchülerInnen stattfinden, deren Persönlichkeitsentwicklung vor

    allem im sozial-emotionalen Bereich Defizite aufweist, die ihrerseits zu Fehlverhaltensweisen,

    Regelverletzungen und Leistungsverweigerung führen.


    Für diese "verhaltensauffälligen" SchülerInnen wird im Rahmen des Verfahrens zur Überprüfung

    des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AOSF) die Notwendigkeit der schulischen Erziehungshilfe

    festgestellt.


    GU bedeutet dann die zusätzliche Betreuung einzelner oder mehrerer SchülerInnen durch einen

    Sonderschullehrer der Schule für Erziehungshilfe. Diese Betreuung kann unterschiedlichste Formen

    aufweisen (s. Schaubild der Anlage 2).


    Die sonderpädagogische Förderung im GU kann prinzipiell in allen Jahrgangsstufen stattfinden.

    Die SchülerInnen bleiben generell in ihrem Klassenverband und nehmen am regulären Unterricht

    teil. Für die betroffenen SchülerInnen sollte die Prognose bestehen, das Hauptschulziel aufgrund

    ihrer intellektuellen Fähigkeiten erreichen zu können (zielgleicher Unterricht!)


    Übergeordnete Zielsetzung, für den Gemeinsamen Unterricht:


• Abbau von psycho- sozialen Auffälligkeiten wie Aggressivität, Regelverstößen,

  fehlender Selbststeuerung, Resignation, Regression

    • Aufbau von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Kooperationsfähigkeit,

       Kommunikationsfähigkeit,  Konfliktfähigkeit, angemessenem Leistungsbewusstsein;

  1.   • Auffangen von sozial-emotionaler Verwahrlosung bzw. Desorientierung durch Vermitteln von

  2.     Erfolgserlebnissen und Wertschätzung

    • Erhaltung der Einbindung in das System Hauptschule (vs. Stigmatisierung und Aussonderung)


    Die Basis dieser Ziele ist die möglichst frühzeitige Intervention bzw. Prävention (Beobachtung

    bereits in unteren Klassen), um Manifestierung von Verhaltensweisen zu verhindern.

    Andererseits sollte ein schneller Wechsel in andere Institutionen (SfEh o.Ä.) erfolgen,

    falls die Situation dies erfordert.



D) Welche Maßnahmen finden bereits statt/ sind geplant?


    Die bereits stattfindenden Maßnahmen (GU - Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung)

    sind dem Schaubild (Anlage 2) zu entnehmen.


  1. Z. ZT. gibt es im JG 7 und im JG 8 jeweils eine Klasse mit einer integrativen Gruppe für

  2. FörderschülerInnen (Schwerpunkt Lernen)


E) Welche Materialien gibt es (ggf. Auswahl)? Welche wichtigen Adressen?


    Material:

    Testverfahren, Literatur, individ. Arbeitsblätter und -materialien zu sozial/ emotionalen Inhalten,

    Infomaterial SfEh St. Ansgar, Infomaterial über außerschulische Hilfemaßnahmen (z.B. Jugend-

    amt, Schulpsychologischer Dienst, Therapeuten, Kinderpsychologen, § 6a Maßnahmen, verlänger-

    tes Praktikum)


    Anlage 1: Beispiel einer Sonderpädagogischen Fördergruppe nach § 4 Abs. 6 in der GHS Hennef

                (Pilotprojekt für unsere Schule)


    Anlage 2: Übersicht über sonderpädagogische Fördermaßnahmen (BAU, JOH, BUN)


III.2.3.2 Integrative Lerngruppen


A) Wer sind die AnsprechpartnerInnen?


    Frau Baumann, Frau Johnel


B) Wo befinden sich die Unterlagen/ Materialien?


    Bei den Genannten


  1. C)Was sind Konzeption und Ziele?


Inhaltsverzeichnis:

1 Die GHS Hennef

2 Der Gemeinsame Unterricht

3 Die Integrative Lerngruppe (IL)

3.1 Organisatorische Bedingungen

3.1.1 Verteilung der SchülerInnen und Einsatz der FörderschullehrerInnen

3.1.2 Teamarbeit

3.1.3 Aktueller Stand:

3.2.1 Richtlinienbezug

3.2.2 Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung

3.2.2.1 Stärkung der sozialen und emotionalen Kompetenzen

3.2.2.2 Konzentrations- und Wahrnehmungstraining

3.2.2.3 Behebung der Leistungsdefizite durch Fördermaßnahmen in den Fächern

3.2.3 Unterrichtsmethoden

3.2.4 Leistungsbewertung

3.2.4.1 Erläuterungen der Leistungsbewertung sonderpädagogischen Blickwinkel

3.2.4.2 Gesetzliche Vorgaben

3.2.4.3 Zeugnisse und Abschlüsse

3.3 Beratung

3.3.1 Reflexionsgespräche mit Schüler/innen

3.2.2 Elternberatung

3.2.3 Förderpläne

3.2.4 Jährliche Überprüfungen

3.2.5 Berufsvorbereitende Maßnahmen

3.2.6 Beratung von KollegInnen

3.4 Aufgabenbereiche der Förderschullehrer in der IL

3.5 Rahmenbedingungen für die sonderpädagogische Förderung in der IL

4 Aufnahme von Förderschüler/innen an der GHS Hennef


1. Die GHS Hennef

Die Hauptschule im Stadtteil Geistingen ist eine der weiterführenden Schulen der Stadt Hennef neben der Gesamtschule, dem Gymnasium und der Realschule. Sie beschult ca. 15% - 20% eines Schülerjahrgangs. Die Integration der Aussiedler- und Ausländerkinder, speziell auch der Asylanten, stellt die Hauptschule vor große Herausforderungen. Vor einigen Jahren wurden die beiden Hennefer Hauptschulen zu einer einzigen zusammengelegt. Dieser Umstand und das Wachstum der Stadt haben dazu geführt, dass sie nun eine der größten Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen ist.


Im laufenden Schuljahr werden ca. 600 Schüler in 27 Klassen von ca. 50 Lehrer/innen und Lehrern unterrichtet. Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden von drei Förderschullehrkräften betreut. Zwei Sozialpädagoginnen betreut SchülerInnen in Einzel und Gruppenarbeit und sind außerdem in verschiedenen Projekten (Coolness-Gruppe, Streitschlichtung, etc.) tätig. Zurzeit bilden wir 3 Lehramtsanwärter/innen aus. Es stehen teilweise neu eingerichtete Klassenräume und sehr gut ausgestattete Fachräume zur Verfügung: zwei Technikräume, zwei Kunsträume und ein Textilarbeitsraum, ein Werkraum für Ton- und Keramikarbeiten mit zwei Brennöfen, vier Naturwissenschaftsräume mit den dazugehörigen Sammlungen, eine renovierte Aula, ein Musikraum, ein Raum der Stille, zwei Lehrküchen und zwei mustergültige Computerräume mit Internetanschluss. Jede Klasse hat mindestens einen PC zur Verfügung. Ein Medienraum, u.a. zur Bearbeitung von Ton- oder Videoaufnahmen und eine Siebdruckwerkstatt sind im Aufbau befindlich. Eine moderne Dreifachturnhalle ("Am Kuckuck") in unmittelbarer Nähe der Schule steht zur Verfügung. Die umfangreichen Renovierungsarbeiten nach dem verheerenden Brand am 3.11.04 sind beendet und die renovierte Schule wurde beim Schulfest im August 2006 eingeweiht. Im letzten Schuljahr wurden die Schulhöfe neu gestaltet.


Den Gemeinsamen Unterricht gibt es in der GHS Hennef seit 1992, als Herr Bungart begann, Förderschüler mit dem Förderschwerpunkt “emotionale und soziale Entwicklung“ zielgleich zu fördern.

Im Frühjahr 1997 beantragte die GHS Hennef nach entsprechenden Beschlüssen in der Lehrer- und in der Schulkonferenz die Einrichtung einer “Sonderpädagogischen Fördergruppe“ (heute: Integrative Lerngruppe) Am 24.07.1997 genehmigte die Schulaufsicht diesen Antrag. Seitdem werden an der GHS Förderschüler mit dem Förderschwerpunkt “Lernen“ zieldifferent unterrichtet. Damals übernahm Frau Baumann als Förderschullehrerin die Leitung dieser Gruppe. Seit 01.08.2007 besteht eine zweite Integrative Lerngruppe (IL), die von Frau Johnel, einer weiteren Förderschullehrerin, unterrichtet wird.

2. Der Gemeinsame Unterricht

In der GHS Hennef werden Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowohl zielgleich (Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ und Förderschwerpunkt “Sprache“) als auch zieldifferent (Förderschwerpunkt “Lernen“) unterrichtet. Zielgleich bedeutet, dass die jeweiligen Schüler/innen nach den Richtlinien der Hauptschule unterrichtet werden und entsprechende Schulabschlüsse erreichen können. Zieldifferent bedeutet, dass die jeweiligen Schüler/innen auf den Abschluss der Förderschule Lernen hinarbeiten, wobei es bei entsprechendem Lernfortschritt/ entsprechender Lernentwicklung durchaus möglich sein kann, den Förderbedarf aufzuheben, sodass ein Förderschüler auch als Hauptschüler am Unterricht teilnehmen und einen Schulabschluss der Hauptschule erreichen kann.

Der Gemeinsame Unterricht an der GHS Hennef ist in zwei Stränge eingeteilt:

a) GU: zielgleiche Förderung der Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“1

b) IL (Integrative Lerngruppe), in der die Förderschüler mit den Förderschwerpunkten “Sprache“ und “Lernen“ zusammengefasst werden.


3. Die Integrative Lerngruppe (IL)

„Die integrative Lerngruppe ist ein schulisches Angebot für Schüler/innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf im Sinne § 19, Abs. 1-5 AO-SF, sofern diese nicht nach den Richtlinien und Lehrplänen der allgemeinen Schule unterrichtet werden können (zieldifferent).“1

Hier an GHS meinen wir mit dem Begriff “Integrative Lerngruppe“ die Förder- und die Regelschüler/innen einer Jahrgangsstufe, die in einer Klasse gemeinsam unterrichtet werden. Im Weiteren benutzen wir die Abkürzung IL.

3.1 Organisatorische Bedingungen

Die Arbeit mit einer IL beginnt an der GHS in der Regel im Jahrgang 6. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass es in der näheren Umgebung nur wenig Schulen gibt, die Förderschüler/innen im Grundschulalter betreuen und an uns als weiterführende Schule übergeben.

Dennoch finden im Vorhinein wesentliche diagnostische und beratende Maßnahmen durch die Förderschullehrer/innen statt, die ggf. zu einer Zusammenstellung einer IL führen2. Zu den vorbereitenden Maßnahmen gehören folgende Bereiche:

  1. -intensiver Austausch und Beratung mit den umliegenden Grundschulen bezüglich auffälliger Schüler vor allem der 3. und 4. Klassen

  2. -Organisation und Durchführung “erlebnispädagogischer Tage“ zu Beginn des Schuljahres mit den fünften Klassen

  3. -Beratung der Klassenlehrer/innen des 5. Jahrgangs

  4. -Testen von auffälligen Schüler/innen der 5. Klassen

  5. -ggf. Begleitung der Klassenlehrer/innen bei der Antragstellung zur Eröffnung eines Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

  6. -Information und Beratung von Eltern mit auffälligen Schüler/innen

  7. -Betreuung diagnostischer Praktika für Förderschüler/innen von anderen Schulen

  8. -Information und Beratung von Eltern, welche die Aufnahme ihres Kindes in die IL wünschen


„In einer Integrativen Lerngruppe sollen in der Regel nicht weniger als fünf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit nicht behinderten Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden.“

(vgl. Amtsblatt NRW 6/05, S.218)

siehe A.15 „Berufsvorbereitende Maßnahmen“


3.1.1 Verteilung der SchülerInnen und Einsatz der FörderschullehrerInnen

Es ist unser Ziel Förderschüler/innen, die aufgenommen wurden, bis zum Ende ihrer Schulzeit, bzw. bis ihr Förderbedarf aufgehoben wird, kontinuierlich zu betreuen. In der Regel befinden sich in Klasse 10 keine Schüler/innen mehr, die zieldifferent unterrichtet werden, da sie Pflichtschulzeit schon mit der neunten Klasse beendet haben und danach Förderlehrgänge zur Berufsvorbereitung3 besuchen.

Die Förderschüler/innen einer Jahrgangsstufe, die zieldifferent unterrichtet werden, sind jeweils in einer Klasse zusammengefasst, um eine kontinuierliche Förderung und möglichst viel Zeit für die IL zu gewinnen. Eine Verteilung der Förderschüler/innen mit dem Förderbedarf „Lernen“ auf alle Klassen würde zu erschwerter Organisation und einem geringerem Zeitkontingent für die einzelnen Schüler/innen führen.


Für die stundenmäßige Betreuung der Förderschüler/innen durch den Förderschullehrer werden folgende vom Ministerium für Jugend, Schule und Kinder festgelegte Vorgaben zugrunde gelegt.


        Förderschwerpunkt:                                Lehrerstunden pro Schüler pro Woche:



        soziale und emotionale Entwicklung                              3,4

        Lernen                                                              2,5

        Sprache                                                              3,2


Dieses Stundenkontingent ermöglicht es den Förderschullehrer/innen, die Förderschüler/innen vor allem in den Fächern Mathe, Deutsch und Englisch angemessen zu betreuen. In den Nebenfächern nehmen die Förderschüler/innen am Regel-unterricht teil.


3.1.2 Teamarbeit

Im Schuljahr 08/09 gibt es an der GHS zwei integrative Lerngruppen, die durch ein Klassenlehrerteam betreut werden, welches jeweils aus einer Klassenlehrerin, einer Förderschulkollegin und Kollegen besteht, die einzelne Fächer in der Klasse übernehmen. Die Teamzusammensetzung einer IL sprechen die Förderschullehrer und die Schulleitung gemeinsam miteinander ab. Gleichzeitig wird an die Regelschulkollegen herangetreten und gefragt, ob sie Interesse daran haben, eine IL zu übernehmen bzw. mit einer solchen zu arbeiten. Die Freiwilligkeit der Kollegen spielt eine wesentliche Rolle für das Gelingen der Arbeit mit einer IL. Darüber hinaus wird versucht, die Anzahl der in der Klasse arbeitenden Lehrkräfte möglichst zu begrenzen.

Teamarbeit und Teamteaching sind in der IL unerlässlich. Die gemeinsam festgelegten Ziele finden ihren Niederschlag in den individuellen Förderplänen für die Förderschüler/innen. Der Unterricht wird gemeinsam geplant, dabei wird darauf geachtet, die Inhalte für Regel- und Förderschüler/innen so weit wie möglich aufeinander abzustimmen. Die Entscheidungen über unterschiedliche Formen des integrativen Lernens trifft auch das Team. Für gemeinsame Absprachen ist es notwendig, dass eine Teamstunde im Stundenplan fest verankert wird. Als Ausgleich für besondere Belastungen erhalten die Mitglieder des Klassenlehrerteams eine Stunde Entlastung.


3.1.3 Aktueller Stand:

Im Schuljahr 08/09 werden im GU 14 Schüler/innen mit dem Förderbedarf „emotionale-soziale Entwicklung“, 2 Schüler mit dem Förderbedarf Sprache und 11 Schüler/innen mit dem Förderbedarf „Lernen“ gefördert. Die Klassenleitungen werden im Team von einer Regelschullehrerin und einer Förderschullehrerin übernommen.

a) Einzelbetreuung

Im Jahrgang 5 wird eine Förderschülerin mit dem Förderschwerpunkt “Sprache“ von Frau Baumann mit 3 Stunden in der Woche unterstützt. Klassenlehrerin dieser Klasse ist Frau Raubach.


b) Die IL im Jahrgang 7 setzt sich zusammen aus:


  1. 6 Schüler/innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich „Lernen“

  2. 1 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich „emotionale und soziale Entwicklung“

  3. 16 Regelschüler/innen.


Die Klasse wird unterrichtet von:


        Lehrerinnen:                                          Fächer:

        Frau Scholl                                          Mathe, Deutsch, Arbeitslehre-Wirtschaft Erdkunde,

        Frau Lindlar                                           Englisch

        Frau Heller                                          Kunst

        Herr Berger u. Frau Hattendorf                    Sport

        Herr Schonauer                                      Musik

        Frau Nolle-Kessler                                 Technik

        Frau Vogtländer-Hoof                            Biologie, Physik, Chemie, Ethik

        Frau Johnel                                          Mathe, Englisch, Deutsch, Geschichte

        Mark, Frau Kaiser, Herr Berger,

        Herr Schweizer, Frau Held, Frau Heller,          Wahlpflicht

        Herr Schmitz, Herr John,                           



Die Förderschullehrerin, Frau Johnel, übernimmt in den Fächern Mathematik und Englisch eine Gruppe mit leistungsschwächeren Schüler/innen (Förderschüler und Regelschüler gemischt) und steht mit diversen Stunden zur Doppelbesetzung zur Verfügung. Im Fach Geschichte unterrichtet sie die ganze Klasse.



c) Die IL-Klasse im Jahrgang 8 setzt sich zusammen aus

  1. 5 Schüler/innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich “Lernen“

  2. 1 Schüler mit Förderbedarf im Bereich „“Sprache“

  3. 1 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf „“emotionale und soziale Entwicklung“ (Betreuung durch Herrn Bungart, Förderschullehrer)

  4. 16 Regelschüler/innen



Die Klasse wird unterrichtet von:




        Lehrer/innen:                                    Fächer:

        Frau Nonnenmacher                                Erdkunde, Geschichte, Deutsch, Religion

        Frau Gabler, Frau Scholl, Frau Baumann         Mathematik (G- und E-Kurs)

        Frau Raubach, Frau Lindlar, Frau Baumann     Englisch (G- und E-Kurs)

        Herr Schweizer                                     Physik; Chemie

        Herr Ehlgen                                         Biologie

        Frau Baumann                                     Arbeitslehre, Hauswirtschaft

        Herr John, Frau Hattendorf                       Sport

        Herr Schmitz                                     Technik

        Frau Heller                                          Kunst

        Frau Müller-Winterhager, Herr Schonauer,

        Herr Berger, Frau Brücher, Frau Olligschläger,    Wahlpflicht

        Frau Heller, Frau Hattendorf                      


Die Förderschullehrerin, Frau Baumann, übernimmt in den Fächern Mathematik und Englisch eine Gruppe mit leistungsschwächeren Schüler/innen (Förderschüler und Regelschüler gemischt) und steht mit diversen Stunden zur Doppelbesetzung zur Verfügung. Im Fach Arbeitslehre und Hauswirtschaft unterrichtet sie die ganze Klasse.





3.2 Unterricht in der IL

3.2.1 Richtlinienbezug

Die Schüler/innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf werden auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben des Ministeriums (§ 29 SchulG) für die Hauptschule sowie der Richtlinien für ihren Förderschwerpunkt unterrichtet.1 Der Unterricht orientiert sich an der Stundentafel der allgemeinen Schule. In begründeten Fällen kann für einen begrenzten Zeitraum von der Stundentafel abgewichen werden.2

siehe §37 Abs. 2 AO-SF
siehe § 25 Abs. 2 AO-SF



3.2.2 Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung

Um eine umfassende Integration und Förderung der Schüler/innen mit Förderbedarf sicher stellen zu können, sollen möglichst alle Förderschüler/innen eines Jahrgangs in einer Klasse zusammengefasst werden. Auf diese Weise können sie Teil einer Klassengemeinschaft sein, in der Regelschüler/innen und Förderschüler/innen gemeinsam lernen und aktiv werden. Gemeinsam wird an Klassen- und Schulveranstaltungen teilgenommen. Der Sonderstatus „Förderschüler“ wird auf diese Wiese ein Stück weit abgebaut.

Der Unterricht in einer IL orientiert sich an der Unterschiedlichkeit der Schüler/innen, an der Feststellung des Förderbedarfs, an den Richtlinien der Hauptschule und an denen der verschiedenen Förderschultypen. Ein wesentlicher Aufgabenbereich ist auch die Stärkung der sozialen und emotionalen Fähigkeiten aller Schüler/innen, weil nur so eine angenehme Lernatmosphäre geschaffen werden kann. Entsprechend bilden Unterricht und Erziehung eine Einheit und orientieren sich an den Fähigkeiten und Schwächen der einzelnen Schüler/innen (auch der Regelschüler/innen). Dabei ergeben sich Förderschwerpunkte, die in den folgenden Punkten genauer erläutert werden.


3.2.2.1 Stärkung der sozialen und emotionalen Kompetenzen

Bei der Gestaltung des Unterrichts sowie allen weiteren schulischen Aktivitäten in der IL wird ein starkes Augenmerk auf die Stärkung der sozialen Kompetenzen gelegt. Die verstärkte Besetzung der Klassenleitung ermöglicht es, die emotionale Entwicklung der Schüler/innen im Auge zu behalten. Hier sind vor allem Einzelgespräche und Gesprächsrunden in der Kleingruppe von Bedeutung. Es besteht außerdem eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern und teilweise auch mit dem Jugendamt.


    Ziele in diesem Bereich:                                  Methoden in diesem Bereich:

    •  Konfliktlösungsstrategien erarbeiten            •  Rollenspiele

    •  Lernstrategien üben                                    •  Coolness-Gruppe

    •  Vermeidungsstrategien auflösen                       •  Portfolioarbeit

    •  Selbstbewusstsein stärken                             •  durch Verstärkung des

    •  Realistische Selbsteinschätzung finden                  Klassenleitungsteams können

                                                                     Schüler auf vielfältige Gesprächs-

                                                                     und Beratungsmöglichkeiten zurückgreifen

                                                                 •  Hilfestellung bei Konflikten

                                                                 •  Reflektionsbogen für Überreaktion

                                                                 •  Zusammenarbeit mit Erziehungsberatungsstelle und dem

                                                                    Jugendamt



3.2.2.2 Konzentrations- und Wahrnehmungstraining

Oftmals liegt ein erhöhter Förderbedarf im Bereich der visuellen Wahrnehmung, der Auge-Hand-Koordination, der Feinmotorik sowie der Ausdauer und Konzentration vor. Für eine umfassende Förderung in diesem Bereich fehlen jedoch Zeit, Raum und erweiterte Möglichkeiten zur Doppelbesetzung.


    Ziele in diesem Bereich:                                   Methoden in diesem Bereich:

    •  Verbesserung der Ausdauer                           •  Schaffen eines angemessenen Arbeitsplatzes

    •  Verbesserung der visuellen Wahrnehmung             •  Einbinden von Bewegungs- und Entspannungsphasen in die                    

                                                                       Unterrichtsplanung    

    •  Verbesserung der Konzentration                      •  Gruppen- u. Einzelgespräche

    •  Lernstrategien üben                                    •  Zusammenarbeit mit Augenärzten und Ergotherapeuten      

    •  Vermeidungsstrategien auflösen                       •  Übungsprogramme zur visuellen Wahrnehmung und optischen

    •  Verbesserung der Feinmotorik                             Differenzierung

    •  Verbesserung der Auge-Hand-Koordination



3.2.2.3 Behebung der Leistungsdefizite durch Fördermaßnahmen in den Fächern

Die Förderung durch eine Förderschullehrerin umfasst in diesem Bereich überwiegend die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch. Auf diese Weise können die Förderschüler/innen trotz des stundenmäßig geringen Betreuungskontingents eine weitgehende Förderung erhalten. Schließlich werden in den genannten Hauptfächern wesentliche Fähigkeiten vermittelt und gefördert, die in den Nebenfächern zusätzlich zu dem eigentlichen Unterrichtsinhalt ihre Anwendung finden. Entsprechend ist es ein besonderes Anliegen, die Fachlehrer/innen der IL möglichst gering zu halten, um dass erhöhte Maß an Austausch im Team über die Lernsituation und Lernhilfen der Förderschüler/innen zu erleichtern.


Bereich Sprache / Deutsch

    Lernausgangslage und Ziele:                                Methoden:

Alle Schüler/innen der IL haben im schriftlichen              •  differenziertes Arbeitsmaterial

und mündlichen Sprachgebrauch erhebliche Defizite.          •  regelmäßiges Arbeiten mit Rechtschreibprogramm

Die Förderung bezieht sich entsprechend auf basale          •  Kooperation mit Verein „Mentor“

sprachliche Fähigkeiten:                                             zur Verbesserung der Lesekompetenz

    •  Rechtschreibung                                           •  Kooperation mit LRS-Zentren

    •  Einfache grammatische Regeln                                          

    •  Konjugation u. Deklination                                          

    •  Schriftsprachlicher Ausdruck                                          

    •  Sinnentnehmendes Lesen                                          

    •  Kommunikative Fähigkeiten                                          




Bereich Englisch

    Lernausgangslage und Ziele:                                Methoden:

Alle Schüler/innen der IL haben im schriftlichen                •  Äußere Differenzierung

und mündlichen Bereich der englischen Sprache                •  Zeit für Vokabeltraining in die Stunde einbinden

erhebliche Schwierigkeiten.                                       •  Arbeiten mit Vokabelkästen

So ist es für die Förderschüler/innen eine große                •  Stark vereinfachtes Material

Hürde eine Fremdsprache zu erlernen, obwohl sie                •  Arbeiten mit Diktiergeräten und CD zum Buch

meist ihre Muttersprache nicht sicher beherrschen.            •  Kooperation mit Grammatikunterricht im Fach

Die Förderung bezieht sich entsprechend auf basale                 Deutsch

sprachliche Fähigkeiten:

    •  Motivation und Interesse für englische Sprache wecken

    •  Vokabeltraining

    •  Erlernen einfachster grammatischer Regeln

    •  Sprechbereitschaft fördern


Bereich Mathematik


    Lernausgangslage und Ziele:                                  Methoden


Die Förderung der Schüler/innen orientiert sich                •  Verwendung von anschaulichem und

zur Zeit am Klassenunterricht. Dennoch wird die Klasse           handlungsorientiertem Material

in zwei Gruppen aufgeteilt. Kriterium für die Aufteilung       •  Übungsprogramme zum kleinen 1x1

ist jedoch nicht „Förderschüler“ / „Regelschüler“.              •  Ständige Wiederholung der grundlegenden Rechenarten

Vielmehr entscheidet der Lernstand und die                     •  Äußere Differenzierung

Auffassungsgabe.                                                   •  Zusammenarbeit mit Schulpsychologischen Dienst

                                                                         in Siegburg und diversen Dyskalkuliezentren

Darüber hinaus kommen immer mehr Regelschüler/innen        •  Beratung der Klassenlehrer

im 5. Schuljahr mit einer diagnostizierten Dyskalkulie         •  Förderung von sehr rechenschwachen Schüler/innen

an die GHS oder fallen im Matheunterricht durch                 verschiedener Klassen in einer Fördergruppe

erhebliche Lernschwierigkeiten im Bereich grundlegender

Rechenfähigkeiten auf.


3.2.3 Unterrichtsmethoden

Den Zielen der IL entsprechend soll den Schüler/innen, die in einer IL sehr heterogen zusammengesetzt sind, soviel gemeinsamer Unterricht wie möglich erteilt werden. Das erfordert Unterrichtsmethoden, die den unterschiedlichen Lerntempi und -formen Rechnung tragen.

Dies setzten wir in den IL der GHS in der Form um, dass wir immer wieder überdenken, in welchem Maße Frontalunterricht oder Formen des offenen und binnendifferenzierten Unterrichts den Schüler/innen beim Begreifen des Lernstoffs unterstützt. Um zielgleiches und zieldifferentes Lernen auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus mit unterschiedlichen Vermittlungsformen an gemeinsamen Gegenständen ermöglichen zu können, wird in den IL auf verschiedene Formen der Gruppenarbeit, Projektarbeit, Wochenplanarbeit, Lernen an Stationen, Portfolioarbeit, Werkstattunterricht, Gruppenpuzzle, Selbsteinschätzungsbögen, Freiarbeit und natürlich Einzelarbeit an differenzierten Aufgaben zurückgegriffen. Mit diesen Arbeitsformen soll ermöglicht werden, dass jeder Einzelne mit seinen eigenen Mitteln lernt, dass jeder in Kontakt, Rückkopplung und Auseinandersetzung mit anderen Schüler/innen lernen kann. Lernen ist dann einerseits vom Entwicklungsstand und der Biografie des Einzelnen abhängig, andererseits ergibt sich durch den „gemeinsamen“ Unterricht, durch kooperative Tätigkeiten am gemeinsamen Gegenstand eine Zusammenarbeit sowie gegenseitige Anerkennung und Wertschätzung. Bedacht werden muss jedoch bei der Unterrichtsplanung, dass insbesondere Förderschüler/innen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ durch zu viele Methodenwechsel leicht überfordert werden können. Daher ist auch in dem Bereich „Unterrichtsmethoden“ eine klare Absprache im Team erforderlich.

Im Verlauf der Sekundarstufe I muss immer wieder neu entschieden werden, in welchen Fächern davon abweichend eine äußere Differenzierung erforderlich ist. Wie viel Unterricht so erfolgt, muss in der konkreten Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten und Umständen festgelegt werden. Hierfür gibt es keine allgemein gültigen, fertigen Konzepte. Äußere Differenzierung ist dann erforderlich, wenn die Lernziele der Förderschüler/innen zu weit von denen der Regelschüler/innen abweichen und keine Basis für ein gemeinsames Lernen zu finden ist. Je nach Lernvermögen der Schüler/innen wird dies insbesondere in den Fächern Englisch und Mathematik genau zu beobachten sein. Möglicherweise muss die Zielsetzung dahingehend verändert werden, dass es nicht mehr möglich ist, dem Klassenunterricht zu folgen, als vielmehr die bisher erworbenen Kenntnisse zu festigen und ggf. individuelle Lernfortschritte zu machen.


3.2.4 Leistungsbewertung

3.2.4.1 Erläuterungen der Leistungsbewertung sonderpädagogischen Blickwinkel

Leistungsbewertungen gehören zu jeder unterrichtlichen Praxis. Sie geben Aufschluss über die Leistungsentwicklung, ermöglichen Entwicklungsprognosen, geben Hinweise über individuelle Leistungspotentiale und zeigen an, wie angemessen und wirksam Lernsituationen, Lernangebote und Förderangebote waren. Entsprechend liefern sie Orientierungshilfen für weitere Aktivitäten. Leistungsfeststellungen und –bewertungen zeigen sich somit als unerlässlich für alle Beteiligten:

  1. Schülerinnen und Schülern geben sie Rückmeldungen und helfen die Lernfortschritte einzuschätzen.

  2. Den Eltern und Erziehungsberechtigten geben sie Rückmeldung über die Lernentwicklung und den Leistungsstand des Kindes.

  3. Den Lehrerinnen und Lehrern geben sie Rückmeldung über die einzelnen Schülerinnen und Schüler der Klasse und sind damit eine Grundlage für die weitere Planung und Unterrichtsgestaltung. In der Reflexion von Unterricht kann die Angemessenheit von Inhalten und angestrebten Lernzielen überprüft werden.

  4. Der Schule geben sie in der Gesamtbetrachtung der Lernentwicklungen und Leistungsstände in den Klassen Hinweise zur Weiterentwicklung der schulischen Arbeit in Unterricht und Erziehung.

  5. Sie sind Entscheidungshilfe beim Übergang in andere Bildungsgänge oder Ausbildung.


In der IL werden dem Bereich der “üblichen“ Leistungsbewertung noch die verschiedenen Förderbereiche beigeordnet, die vorwiegend in den Förderplänen festgehalten werden. Deshalb muss Leistungsbewertung durch Klassenarbeiten und Test in der IL erweitert werden durch Aussagen


  1. -zur Persönlichkeitsentwicklung

  2. -zum sozialen und emotionalen Handeln,

  3. -zur Art und zum Umfang kommunikativen Handelns,

  4. -zur Kooperationsfähigkeit,

  5. -zur Problemlösefähigkeit und – bereitschaft,

  6. -zum individuellen Fortschreiten,

  7. -zur erkennbaren Lernkompetenz


Um die Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf angesichts der vielseitigen Bewertungsaspekte tatsächlich realistisch einschätzen zu können, ist ein intensiver Austausch im Team über Beobachtungen, Vorkommnisse etc. unabdingbar. Außerdem bedarf es systematischer Rückmeldungen und Reflexionsgespräche mit den Förderschüler/innen, um diese zu befähigen, eigene Lernfortschritte erkennen zu können, sowie sich eigener Fähigkeiten bewusst werden und diese daraufhin ggf. ausbauen zu können. In der IL im Jahrgang 6 wurden hierfür spezielle Entwicklungsbögen entwickelt, die ähnlich wie Förderpläne von den Schüler/innen selbst fortgeschrieben werden. Sie schreiben in diesen Bögen einerseits auf, welche Fähigkeiten sie bereits erworben haben und setzen sich andererseits ein neues Ziel.


3.2.4.2 Gesetzliche Vorgaben

Die Leistungsbewertung der Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt nach den Vorgaben des Ministeriums (AO-SF). „Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein. Die Leistungen werden durch Noten bewertet. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen können vorsehen, dass schriftliche Aussagen an die Stelle von Noten treten oder diese ergänzen können.“1

vgl. § 48 SchulG


Für Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ heißt das, …

  1. … dass die Leistungen der Schüler/innen auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben werden. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte.1

  2. … dass die Schulkonferenz beschließen kann, dass die Bewertung einzelner Leistungen von Schüler/innen zusätzlich mit Noten möglich ist.2

  3. … dass eine Bewertung mit Noten voraussetzt, dass die Leistung den Anforderungen der jeweils vorhergehenden Jahrgangsstufe der Hauptschule entspricht. Dieser Maßstab ist kenntlich zu machen.3

  4. … dass alle Zeugnisse die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern sowie das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten durch Text beschreibt. Außerdem erhalten die Schüler/innen Kopfnoten für das Arbeitsverhalten (in den Teilbereichen Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit/ Sorgfalt und Selbstständigkeit) und das Sozialverhalten (in den Teilbereichen Verantwortungsbereitschaft, Konfliktverhalten und Kooperationsfähigkeit).4

  5. … dass die Schulkonferenz beschließen kann, dass in Zeugnissen ab Klasse 4 oder ab einer höheren Klasse eine Bewertung des Leistungsstands in den Fächern zusätzlich mit Noten möglich ist. In diesem Fall erhalten Schüler/innen Noten in einzelnen Fächern. Die Leistungen müssen wiederum den Anforderungen der jeweils vorhergehenden Jahrgangsstufe der Hauptschule entsprechen. Dieser Maßstab ist kenntlich zu machen.5

  6. … dass jedes Zeugnis eine Information über den Förderschwerpunkt oder die Förderschwerpunkte der SchülerInnen enthält. Außerdem gibt das Zeugnis an, in welchem Bildungsgang der Kind unterrichtet wurde.6


Für Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ heißt das, …

  1. … dass sie ab Klasse 5 Zeugnisse mit Noten für die Fächer sowie gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 2 SchulG Noten für das Arbeitsverhalten (in den Teilbereichen Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit/Sorgfalt und Selbstständigkeit) und Noten für das Sozialverhalten (in den Teilbereichen Verantwortungsbereitschaft, Konfliktverhalten und Kooperationsfähigkeit) erhalten. Die Noten für das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten können nach Entscheidung der Versetzungskonferenz im Rahmen der von der Schulkonferenz aufgestellten Grundsätze durch eine Beschreibung ergänzt werden (§ 49 Abs. 2 Nr. 2 SchulG).1

  2. … dass das Zeugnis die Angabe des Förderschwerpunkts enthält und ab Klasse 5 außerdem angibt, in welchem Bildungsgang die Schüler/in unterrichtet wird.2

vgl. § 27 AO-SF Abs. 1
vgl. § 27 AO-SF Abs. 2
vgl. § 27 AO-SF Abs. 4
vgl. § 28 AO-SF Abs. 2-3
vgl. § 28 AO-SF Abs. 4
vgl. § 19 AO-SF Abs. 19.52
vgl. §21 AO-SF Abs. 6
vgl. §21 AO-SF Abs. 5


3.2.4.3 Zeugnisse und Abschlüsse

Die Zeugnisse der Förderschüler/innen mit dem Förderschwerpunkt “Lernen“ sind bis einschließlich Klasse 8 Textzeugnisse, in denen keine Ziffernnoten erteilt werden. Ab Klasse 9 werden die Texte durch Ziffernnoten ergänzt.1

Förderschüler/innen mit dem Förderschwerpunkt “Sprache“ werden zielgleich (entsprechend den Richtlinien der Hauptschule) unterrichtet und erhalten ein Zeugnis mit Ziffernnoten.2

In den Zeugnissen der IL werden der oder die Förderschwerpunkt(e) und der Bildungsgang, nach dem die Förderschüler/innen unterrichtet werden, genannt. In Bewerbungszeugnissen entfallen diese Angaben auf Wunsch der Eltern.3

Zum Ende ihrer Schulpflicht können die Förderschüler/innen die jeweils dem Förderschwerpunkt und dem Bildungsgang entsprechenden Abschlüsse erreichen. Wird der Förderbedarf im Laufe der Schulzeit aufgehoben, können auch die Abschlüsse der Hauptschule erreicht werden.4

vgl. §20 AO-SF
vgl. §27 AO-SF
vgl. §37 AO-SF
vgl. §30 AO-SF


3.3 Beratung

Da die Beratungstätigkeit der Förderschullehrer/innen vielfältig, zeitaufwändig und bedeutsam ist, wird sie in der Stundenverteilung der Förderschulpädagogen berücksichtigt und in deren Stundenplan festgelegt.


3.3.1 Reflexionsgespräche mit Schüler/innen

Neben der unterrichtlichen Betreuung hat sich das Einzelgespräch mit den Förderschüler/innen als hilfreich erwiesen. Hierbei können z.B. Lernzielvereinbarungen getroffen und festgehalten , aktuelle Probleme besprochen oder das Arbeits- und Sozialverhalten reflektiert werden.


3.2.2 Elternberatung

Die Elternberatung nimmt sowohl bei der Neueröffnung eines AO-SF als auch bei der Begleitung der Förderschüler/innen einen hohen Stellenwert ein, da eine optimale Förderung auf regelmäßigem Austausch zwischen Schule und Elternhaus sowie auf dabei geschlossenen Verabredungen basiert. Neben den regelmäßigen Elternsprechtagen können die Eltern mit den Lehrer/innen telefonieren oder es werden Treffen in der Schule bzw. im Elternhaus verabredet. Die Förderschullehrer/innen sind auch an Gesprächen mit Erziehungsberatungsstellen, außerschulischen Betreuern oder dem ASD (des Amtes für Jugend und Familie) beteiligt, soweit dies gewünscht ist.


3.2.3 Förderpläne

Gemäß § 19, Absatz 6 der AO-SF werden für alle Förderschüler/innen von den sie unterrichtenden Lehrkräften individuelle Förderpläne erstellt und regelmäßig fortgeschrieben.

3.2.4 Jährliche Überprüfungen

Entsprechend §15, Absatz 1 der AO-SF überprüft die Klassenkonferenz bei Bedarf, mindestens einmal jährlich (bis zum 31. Januar des Schuljahres), ob der festgestellte sonderpädagogische Förderbedarf und der festgelegte Förderschwerpunkt weiterhin bestehen und ob der Besuch eines anderen Förderortes angebracht ist.


3.2.5 Berufsvorbereitende Maßnahmen

Wie alle Schüler/innen der GHS Hennef nehmen auch die Förderschüler

a) in der Jahrgangsstufe 7 am Projekt “Schnuppertage“ (Girls Day;

    Betriebserkundung) teil,

b) in der Jahrgangsstufe 8 am zweiwöchigen Betriebspraktikum

c) und in den Jahrgangsstufe 9 und ggf. 10 an den dreiwöchigen

    Betriebspraktika teil.

Neben der Berufsberatung durch Frau Moritz von der Jugendberufshilfe der Stadt Hennef und durch Frau Busch-Jordan von der Agentur für Arbeit, werden alle Förderschüler/innen und ihre Eltern im vorletzten Schulbesuchsjahr gemeinsam mit der Förderschullehrer/innen einen Beratungstermin beim zuständigen REHA-Berufsberater der Agentur für Arbeit wahrnehmen, der über Lehrgänge zur beruflichen Eingliederung für Förderschüler/innen berät und diese auch zuweist.


3.2.6 Beratung von Kolleg/innen

Die Förderschullehrer/innen beraten ihre Hauptschulkolleg/innen in diversen Fällen (Einleitung AO-SF, Begleitung AO-SF, Intelligenzüberprüfung in Klasse 5, Zusammensetzungen der neuen fünften Klassen nach Rücksprache mit den Grundschulen, Krisenintervention) und stehen manchmal bei Schüler- und Elterngesprächen beratend zur Seite, auch wenn es sich nicht um Förderschüler/innen handelt. Mit den Kolleg/innen, die in den IL arbeiten, beraten sich die Förderschullehrer/innen über Unterrichtsgestaltung, Unterrichtsinhalte, Umgang mit einzelnen Schüler/innen etc..


3.4 Aufgabenbereiche der Förderschullehrer in der IL

Der Schwerpunkt der Arbeit der Förderschullehrer/innen in der IL liegt ganz klar in der Arbeit mit den Schüler/innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf. Ihre Tätigkeit orientiert sich einerseits an den Voraussetzungen, welche die Förderschüler/innen mitbringen, und andererseits an den Rahmenbedingungen der GHS Hennef.1 Entsprechend kann die Arbeit der Förderschullehrer/innen sehr vielseitig sein:

  1. Team-Teaching im Klassenunterricht (verantwortet vom Regelschullehrer/innen und dem Förderschullehrer/innen)

  2. Einzelförderung parallel zum Klassenunterricht

  3. Einzelförderung zusätzlich zum Klassenunterricht

  4. Förderung in einer Kleingruppe auch unter Einbeziehung von Schüler/innen ohne festgestellten Förderbedarf

  5. Hospitation/Unterrichtsbeobachtung z.B. zur Entwicklung von Förderplänen

  6. Kollegiale Beratung der beteiligten Lehrkräfte

Neben der Arbeit mit den Schüler/innen beinhaltet die Tätigkeit der Förderschullehrer/innen an der GHS Hennef vielfältige Aufgaben in verschiedenen Bereichen und auf verschiedenen Ebenen, ganz besonders im Bereich der Beratungstätigkeit. Ziel dieser Tätigkeit ist es, Förderschüler/innen sinnvoll zu integrieren, Kolleg/innen zu beraten, Eltern zu begleiten und sowohl innerschulische als auch außerschulische Institutionen zur Förderung von Förderschüler/innen zu etablieren bzw. einzubeziehen. Wie diese Aufgaben sich speziell an der GHS Hennef gestalten kann nachfolgender Tabelle entnommen werden.


    Beratung:

    •  Eltern von problematischen Schüler/innen    

       in verschiedenen Klassen                       

    •  Elternabend der IL-Klasse                    

    •  Elternsprechtag                                

    •  Elterngespräche

    •  Krisenintervention

    •  Schulkonferenz

    •  Fachkonferenz IL/GU

    •  Kollegen der GHS HENNEF

       in allen Jahrgangsstufen

    •  Kollegen in Kl. 5 (Probleme

       mit neuen Schüler/innen)

    •  Überprüfung von Schüler/innen mit

       Lernproblemen (z.B. CFT 20)

    •  Kollegen in den Hennefer Grundschulen,

       3.und 4. Klasse (AOSF – ja oder nein?/

       Hinweise auf mögliche Hilfsangebote)

    •  Schulleiter/Kollegien in GS

       (Information über die IL)

    •  Erstellung von Gutachten (AOSF)

    •  Förderpläne

    •  Beratung i.b. auf Berufsvorbereitung

       und Förderlehrgänge




    Kontakte:

    •  Jugendamt

    •  Haus der Jugend

    •  Agentur f. Arbeit

        (REHA-Beratung, Herr Gröper)

    •  VESPE in Hennef

    •  LERNEN FÖRDERN

    •  HS Lohmar

    •  HS Niederpleis

    •  HS Much

    •  Förderschule Sprache in Siegburg

    •  Förderschule Sprache Sek I in Köln-Flittard

    •  Förderschule Lernen in Hennef

    •  6 umliegende Grundschulen

    •  Praktikumsbetriebe

    •  Erziehungsberatungsstelle der Stadt Hennef

    •  Schulpsychologischer Dienst Siegburg

    •  Dyskalkuliezentren

    •  Schulamt Siegburg




    Arbeitsgemeinschaften:


    •  Team der Klassenlehrer/innen der IL-Klasse

    •  Team Schulleitung und Förderschullehrer/innen der GHS Hennef

    •  Arbeitsgemeinschaft GHS Hennef und Jugendamt

    •  Mitwirkung im Jugendhilfeausschuss der Stadt Hennef

    •  Arbeitsgemeinschaft Trainingsraum

    •  Steuergruppe

    •  Kollegiumsinterne Fortbildung

    •  Teilnahme an allen Lehrerkonferenzen

    •  Beteiligung/Mitgestaltung bei Schulveranstaltungen

    •  Schulkonferenz

    •  Lehrerrat


3.5 Rahmenbedingungen für die sonderpädagogische Förderung in der IL

Für die umfassende Förderung der Förderschüler/innen in der IL werden folgende Absprachen/Bedingungen an unserer Schule vorausgesetzt:

Räumliche Bedingungen

Jede Klasse, die als IL geführt wird, hat einen Klassenraum und einen eigenen, möglichst nah liegenden Differenzierungsraum.


Gruppen-/ Schülerzahlen

In der IL werden nicht mehr als 6 Förderschüler/innen unterrichtet. Die Gesamtzahl der Schüler/innen in der IL liegt höchstens bei 24.


Verteilung der Förderschüler

Da es wenig Anmeldungen für Schüler/innen in den Jg. 5 gibt, (kaum “Zulieferschulen“ mit GU im Grundschulbereich im Einzugsgebiet) beginnen die IL erst im Jahrgang 6.

Im Jahrgang 5 werden sind die Förderschullehrer/innen in erster Linie diagnostisch und beratend tätig. Es ist unser Ziel, Förderschüler/innen, die aufgenommen wurden bis zum Ende ihrer Schulzeit, bzw. bis ihr Förderbedarf ggf. aufgehoben wird kontinuierlich zu begleiten. In der Regel befinden sich in Klasse 10 keine Schüler/innen mehr, die zieldifferent unterrichtet werden, da sie i.d.R. ihre Pflichtschulzeit schon mit der neunten Klasse beendet haben und danach Förderlehrgänge zur Berufsvorbereitung besuchen.

Die Förderschüler/innen einer Jahrgangsstufe sind in einer Klasse zusammengefasst um kontinuierliche Förderung und möglichst viel Zeit für die IL zu gewinnen. Eine Verteilung der Förderschüler/innen mit Förderbedarf „Lernen“ auf alle Klassen würde zu erschwerter Organisation und geringerem Zeitkontingent für die einzelnen Schüler/innen führen.


Lehrer

    •  In der IL arbeiten ein Förderschullehrer und eine Hauptschullehrer im Team. Die freiwillige Bereitschaft zur Arbeit    

       in einer IL-Klasse ist bei den Hauptschullehrern Voraussetzung.

    •  Idealerweise werden beide für eine Stunde pro Woche zur Teambesprechung freigestellt.

       Förderschullehrer/innen werden nur in ihrer IL zum Vertretungsunterricht eingesetzt. (In anderen Klassen nicht.)

    •  Die Förderschullehrer/innen und die in den IL tätigen Regelschullehrer/innen nehmen an der Fachkonferenz    

      “Gemeinsamer Unterricht“ teil.

    •  Der Etat für den GU wird nach Absprache zwischen den GU-Lehrern und der Schulleitung für den Gemeinsamen

       Unterricht aufgeteilt.

    •  Die Förderschullehrer/innen richten ihren Stundenplan entsprechend des Bedarfes in ihrer Klasse (Einzelbetreuung,

       Übernahme der ganzen Klasse, Doppelbesetzung, äußere Differenzierung) ein.

    •  Die Förderschullehrer/innen und die Schulleitung besuchen im Frühjahr die Grundschulen des Einzugsbereiches um

       sich über die zukünftigen Schüler/innen in Hinblick auf sinnvolle Klassenzusammenstellung zu informieren und um über

       die mögliche Einleitung von AOSF in Jg 3 zu beraten.



Zeitliche Voraussetzungen

    •  Als Ausgleich für besondere Belastungen erhalten die Regelschullehrer/innen des Klassenteams eine Stunde   

       Ermäßigung.

    •  Den Förderschullehrer/innen werden im Stundenplan so genannte Beratungszeiten eingeräumt für beispielsweise

       Elterngespräche, Einzelarbeit mit Schüler/innen, Beratung von Kolleg/innen, Kontakt mit außerschulischen        

       Einrichtungen etc..

    •  Die Förderschullehrer/innen und die Schulleitung treffen sich wöchentlich zu einer Teambesprechung (Koordination,

        Fallbesprechung, Organisation).

    •  Die Förderschullehrer/innen richten ihren Stundenplan entsprechend des Bedarfs der IL bzw. des 

       Betreuungsbedarfs der Förderschüler/innen ein. (Einzelbetreuung, Übernahme der ganzen Klase, Doppelbesetzung, 

       äußere Differenzierung)

    •  Förderschullehrer/innen werden nur in ihrer IL zum Vertretungsunterricht eingesetzt. In keiner anderen Klasse.



4. Aufnahme von Förderschüler/innen an der GHS Hennef

Für die Aufnahme von Förderschüler/innen gelten die gesetzlichen Grundlagen nach § 37 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke.

Da es im Einzugsgebiet der GHS Hennef nur eine Grundschule mit dem Angebot “Gemeinsamer Unterricht“ gibt, kommen nicht in jedem Schuljahr Kinder mit bestehendem sonderpädagogischen Förderbedarf in die 5. Klasse der GHS Hennef.

Eltern von Schüler/innen, für die ein sonderpädagogischer Förderbedarf nach Durchführung eines Gutachtens (AOSF) vom Schulamt festgestellt wurde, können sich schriftlich um einen Platz im GU/IL der GHS Hennef bewerben. Bei der Bewerbung sind der Entscheid des Schulamtes, und das letzte Zeugnis vorzulegen. Diese Unterlagen sollten nach Möglichkeit zu einem vereinbarten Termin persönlich abgegeben werden, da die Bewerbung auch ein kurzes Informationsgespräch zwischen Eltern und Förderschullehrern der GHS beinhaltet. Grundsätzlich können Schüler/innen aus Grundschulen, aus Förderschulen und aus der GHS Hennef sich um die Aufnahme in den GU/die IL bewerben.

Die Schule (Schulleitung) entscheidet dann über die Aufnahme und teilt ihre Entscheidung bis zum 31. Mai des jeweiligen Jahres den Eltern, der ggf. zuständigen Förderschule und dem Schulamt mit.

Bei dieser Entscheidung behält sich die GHS Hennef vor, bei besonders hohem Förderbedarf eine Beschulung an der entsprechenden Förderschule zu empfehlen. Es ist immer zu hinterfragen, ob die Bedingungen des GU/der IL den individuellen Förderbedürfnissen des/der Schüler/in gerecht werden können. Die besondere Situation der Hauptschule (eine der größten Schulen in NRW, hoher Anteil an Aussiedlerschülern, hoher Anteil an Schülern mit Migrationshintergrund, sozialer Brennpunkt im Einzugsgebiet der Schule, einzige Schule im Kreis, die IL anbietet) und die zeitlich sowie organisatorisch begrenzten Möglichkeiten zur individuellen, sonderpädagogischen Förderung im GU/in der IL bieten nicht allen Förderschüler/innen ein angemessenes Lernumfeld.

Ggf. kann vor der Aufnahme ein diagnostisches Praktikum durchgeführt werden. Auf jeden Fall führen die Förderschullehrer/innen und die Schulleitung mit den Eltern und der Schüler/in im Vorfeld ein Informations- und Beratungsgespräch und informieren sich in der abgebenden Schule. Berücksichtigt wird bei der Aufnahme außerdem,


    •  ob der/ die Schüler/in in der bestehenden oder geplanten IL angemessen zu fördern sind

    •  ob der/die Schüler/in im Einzugsgebiet der Schule wohnt

    •  ob der /die Schüler/in schon vor dem AO-SF Schüler/in unserer Schule war.




III.2.4. Sonderregelungen bei religiös begründeten Integrationsproblemen


A) Wer sind die AnsprechpartnerInnen?


    Schulleitung, KlassenlehrerInnen,


B) Wo befinden sich die Unterlagen/ Materialien?


    Schulleitung


C) Was sind Konzeption und Ziele der Sonderregelungen?


    Da in der Hauptschule Hennef ein großer Anteil sehr streng erzogener baptistischer SchülerInnen

    anzutreffen ist, gab es in der Vergangenheit in verschiedenen Teilbereichen Auseinandersetzungen

    zwischen Schule und Elternhaus. Die Eltern sind nicht bereit,


    •ihre Kinder mit auf eine mehrtägige Klassenfahrt zu schicken

    •sie an karnevalistischen Schulveranstaltungen teilnehmen zu lassen

    •sie am Sexualkundeunterricht und teilweise auch am Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen.


    Da dieser Unterricht und diese Veranstaltungen Bestandteile des Schulprogramms sind und Begrün-   

    dung in den Richtlinien und Lehrplänen finden, kann die Schule die SchülerInnen nicht freistellen.

    Die Auseinandersetzungen sind dem Schulamt und der Bezirksregierung bekannt, die den Stand-

    punkt der Schule unterstützen.


    Da aber auf die religiösen Empfindungen der baptistischen Eltern Rücksicht genommen wird und

    eine Eskalation allenfalls zum unentschuldigten Fehlen mit eventuellen Bußgeldbescheiden führen

    würde, suchte und fand das Kollegium Alternativen, die die Interessen beider Seiten berück-

    sichtigt. (siehe D)


D) Welche Maßnahmen finden bereits statt/ sind geplant?


    Bei Festen oder eintägigen Fahrten, an denen die betroffenen SchülerInnen nicht teilnehmen, wird

    ein "Ersatzunterricht" angeboten, an dem sie teilnehmen müssen. Bei mehrtägigen Fahrten ab

    Klasse 8 wird eine schriftliche Begründung für die Nichtteilnahme von den Erziehungsberechtigten

    verlangt und sie müssen sich damit einverstanden erklären, dass ihr Kind während dieser Zeit ein

    Praktikum in einem Hennefer Betrieb absolviert.


E) Welche Materialien gibt es? Welche wichtigen Adressen?

 

    Formulare im Sekretariat


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