Das Jahr 1938 markiert einen Wendepunkt des Antisemitismus in Deutschland während der NS-Zeit: Den Übergang von der Diskriminierung und Ausgrenzung der deutschen Juden hin zur systematischen Verfolgung, die in den Holocaust mündete. Seit der Jahreswende 1937/38 erreichten die Verfolgungsmaßnahmen vor dem Hintergrund einer ungesicherten Finanzierung der Aufrüstung für den Krieg neue Dimensionen. Den Israelitischen Kultusgemeinden erkannte man den Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts ab, Juden wurden zur Offenlegung ihres Vermögens gegenüber dem Finanzamt gesetzlich verpflichtet, Kennkarten und gesondert gekennzeichnete Ausweispapiere für Juden verbindlich eingeführt, Konzentrationslager ausgebaut und erste Massenabschiebungen durchgeführt.
In dieser Situation nutzte das Regime propagandistisch das Attentat eines polnischen Juden auf den Legationsrat vom Rath in Paris zum notdürftig als „Ausbruch des spontanen Volkszorns“ kaschierten, tatsächlich längst für Mitte November geplanten Schlag gegen die jüdische Bevölkerung und deren Eigentum. Die Welle der Plünderung und Zerstörung von Synagogen, der Konfiszierung und weitgehenden Vernichtung des Inventars, der Schändung jüdischer Friedhöfe, der Verwüstung jüdischer Gemeinde-, Geschäfts- und Privathäuser, der Inhaftierung und der Deportation in Konzentrationslager, der Misshandlungen bis hin zu Ermordungen erreichte am 9. und 10. November 1938 ihren Höhepunkt.
In unmittelbarer Folge zu den Ereignissen stieg die Zahl der Vertreibungen und Auswanderungen sprunghaft an, wurden Ghettohäuser („Judenhäuser“) eingerichtet, jüdische Schüler der öffentlichen Schulen verwiesen und die Juden schließlich noch systematisch zur finanziellen „Sühne“ für die ihnen zugefügten Sach- und Versicherungsschäden herangezogen.