

Friedrich
Rechtsanwaltskanzlei
Nebenkosten 2. Teil - besondere Auslagen
Nicht in dem Stundensatz enthalten sind besondere Aufwendungen des Rechtsanwaltes (Kosten für eingeholte Wirtschaftsauskünfte, Akteneinsichten, Kurierkosten, Kosten von Detekteien etc.), die entsprechend den Abreden der Parteien gesondert in Rech-nung gestellt werden.
Das Entstehen solcher Aufwendungen wird in der Regel zwischen Anwalt und Mandant abgesprochen.
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f.ra