Verhaltenstherapie kann bei praktisch allen psychischen und bei vielen körperlichen Problemen wirkungsvoll angewandt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Patient (im folgenden zutreffender als Klient bezeichnet) trotz seiner Symptome noch zu konstruktivem Handeln fähig bzw. willens ist.
Verhaltenstherapie ist Hilfe zur Selbsthilfe. Der Klient sollte also die Überzeugung haben oder zu der Überzeugung gelangen, dass er prinzipiell (mit Unterstützung des Therapeuten) selbst etwas zur Lösung seiner Probleme unternehmen kann. Wenn die Bereitschaft besteht, Zeit und Energie (insbesondere auch außerhalb der Therapiestunden) zu investieren, steht einer erfolgreichen verhaltenstherapeutischen Behandlung nichts im Wege.
Hohe Intelligenz, Vorkenntnisse oder besondere Begabungen sind für den Erfolg einer Verhaltenstherapie nicht wichtig. Entscheidend sind Motivation und Einsatzwille! Das Mindestalter für Klienten liegt normalerweise bei 18 Jahren, in Ausnahmefällen 17 Jahren. Jüngere Klienten wenden sich üblicherweise an einen Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche.
Die Krankenkassen genehmigen für Verhaltenstherapie maximal 80 Therapiestunden. Die meisten ambulanten Psychotherapien haben eine Dauer von 25 Stunden (Kurzzeittherapie) bzw. 45 Stunden (Langzeittherapie).
Manche Probleme lassen sich auch noch schneller lösen. Es gibt also durchaus auch Therapien die z.B. nur 10 Stunden dauern. Eine Therapie sollte vorzeitig beendet werden, wenn der Klient z.B. nach 7 bis 10 Stunden nicht das Gefühl hat auf dem richtigen Weg zu sein. Diesbezügliche Zweifel sollten möglichst früh angesprochen werden.
Die Therapiesitzungen finden, falls keine akute Krisensituation vorliegt, meist im Wochenabstand statt.
Gegen Therapieende bewährt es sich, die Sitzungsintervalle zu strecken, z. B. nur noch alle 2 - 4 Wochen eine Therapiestunde durchzuführen. Ihr Therapeut bemüht sich, Ihnen die Sitzungstermine zu den für Sie passenden Zeiten einzuräumen. Vorbedingung für eine neue Therapiesitzung sollte im Normalfall sein, dass der Klient seine therapeutischen Hausaufgaben erledigt hat, bzw. dies nach Kräften versucht hat (Ausnahme: Akute Krisensituation).
Klient und Therapeut können die Therapie jederzeit beenden. Der Therapeut wird dies im Regelfall nur dann tun, wenn er begründete Zweifel an der Motivation des Klienten hat. Wichtig ist, dass zum Therapieende ein Abschlussgespräch erfolgt, auch und gerade wenn die Unzufriedenheit des Klienten Anlass für das Ende einer Therapie war.
Erfolg und Dauer einer ambulanten Psychotherapie hängen in erster Linie vom Einsatz des Klienten ab! Das bedeutet, dass ein Klient der täglich eine Stunde an seinen Therapiezielen arbeitet u. U. 6 X schneller zum Ziel kommt als ein Klient, der täglich nur 10 Minuten investiert. Überlegen Sie sich also, wieviel Zeit Sie einsetzen wollen oder können und teilen Sie dies ihrem Therapeuten mit.
Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. Gewöhnlich beginnt sie zur vollen Stunde und endet 10 Minuten vor der nächsten vollen Stunde. Ein pünktliches Ende ist für den Therapeuten wichtig um sich auf die nächste Sitzung vorzubereiten.
Am Anfang der Therapiestunde wird meist besprochen was seit der letzten Stunde geschehen ist.
Von Interesse sind hier insbesondere die Bemühungen des Klienten im Umgang mit seinem Problem (z.B. im Rahmen der therapeutischen Hausaufgaben). Der Hauptteil der Therapiestunde dient der Erarbeitung neuer Fertigkeiten im Umgang mit den jeweiligen Schwierigkeiten. Die letzten Minuten der Therapiestunde sind für die gemeinsame Planung der kommenden Tage bzw. der Besprechung einer neuen Hausaufgabe vorgesehen.
Die ersten Sitzungen dienen zumeist der Sammlung wichtiger Informationen (Therapeut fragt viel, Klient erzählt viel). In den darauffolgenden Stunden geht es um die Erarbeitung eines Störungsmodells (wie genau sind die Probleme entstanden? Warum konnten die Probleme bisher nicht aus eigener Kraft bewältigt werden?).
Anschließend werden Lösungswege für die bestehenden Schwierigkeiten erarbeitet und möglichst bald (z.B. im Rahmen der Hausaufgaben) erprobt.
In der Verhaltenstherapie gibt es sogenannte therapeutische Hausaufgaben! Im Gegensatz zu den Ihnen aus der Schulzeit bekannten Hausaufgaben haben Sie bei den therapeutischen Hausaufgaben ein weitgehendes Mitspracherecht. D.h. Sie müssen keine Hausaufgaben machen deren Sinnhaftigkeit Ihnen nicht einleuchtet. Sie müssen auch keine Hausaufgaben machen die Sie sich nicht zutrauen. Sie dürfen selber Hausaufgaben vorschlagen (insbesondere fortgeschrittene, erfolgreiche Klienten machen von dieser Möglichkeit Gebrauch).
Zu Anfang einer Therapie dienen die Hausaufgaben häufig einer rationellen Informationsvermittlung an den Therapeuten. Sie werden z.B. gebeten ihre Gedanken zu wichtigen, die Therapie betreffenden, Fragen zu Papier zu bringen. Aufschreiben statt Erzählen spart nicht nur Zeit im therapeutischen Prozeß, sondern dient oft auch der Bewußtmachung und Aufarbeitung! Bei vielen therapeutischen Hausaufgaben geht es jedoch darum konkrete Dinge zu beobachten oder zu erproben.
Versäumte Termine:
Die Klienten werden gebeten, Termine die nicht wahrgenommen werden können, spätestens 48 Stunden vorher telefonisch abzusagen. Für versäumte Termine ohne rechtzeitige Absage erlaubt sich ihr Therapeut eine Ausfallgebühr von 15 Euro zum nächsten Termin zu erheben. Die Ausfallgebühr wird in jedem Fall fällig, es ist hierbei nicht von Bedeutung ob eigenes Verschulden oder höhere Gewalt das Ausfallen der Therapiestunde verursacht hat. Die Beträge werden für einen gemeinnützigen Zweck gespendet. Auf Wunsch erhält der Klient am Jahresende eine Spendenquittung. Falls Ihr Therapeut einen Sitzungstermin nicht einhalten kann, bzw. erst derart spät absagt, dass dem Klienten Nachteile entstehen, erhält dieser einen „Bonus“ von ebenfalls 15 Euro.
Verfügbarkeit des Therapeuten:
Natürlich bemüht sich ihr Therapeut Ihnen in Krisenzeiten so rasch wie möglich Termine zur Verfügung zu stellen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass insbesondere aus organisatorischen Gründen, Ihr Therapeut in der Regel nicht notfallmässig zur Verfügung stehen kann! Im Falle eines akuten psychiatrischen Notfalles haben Sie alternativ die Möglichkeit sich an ihren Hausarzt oder an den kassenärztlichen Notdienst Tel. 0180 5 191212 zu wenden.
Urlaubs- und Krankheitsvertretung werden jeweils frühzeitig angekündigt.