Einleitung: Erkundungen in der Tabuzone
Die Versprechungen sind seit Jahrzehnten bekannt: Die Privatisierung von staatlichen und kommunalen Unternehmen und Dienstleistungen könne die überschuldeten öffentlichen Haushalte entlasten, ja sanieren. Privatisierung mache Dienstleistungen besser, billiger, bürgernäher. Privatisierung ermögliche dem Staat und den Kommunen, dass den Bürgern weiter Wasser, Schulen, Strassen, Wohnungen, Museen undsoweiter bereitgestellt werden können, auch wenn die öffentlichen Kassen „leer“ sind. Privatisierung stelle den Markt dort her, wo es ihn noch nicht gebe. Alle würden gewinnen, keiner würde etwas verlieren.
Neuerdings heißt es, die Rettung der öffentlichen Investitionsprobleme seien nur noch mit „Public Private Partnership (PPP)“ möglich. Dabei wird verdeckt, dass nach diesen Prinzipien bereits seit anderthalb Jahrzehnten verfahren wird und PPP nur ein neues Label für einen alten Schlauch ist. Die Privatisierer drehen ihre leicht veränderten Gebetsmühlen mit den immergleichen Glücksversprechen, ohne sich - zumindest in der Öffentlichkeit - um die negativen Ergebnisse ihrer bisherigen Tätigkeit kümmern zu müssen. Die neoliblerale Legendenbildung hat fundamentalistischen Charakter und ist grundsätzlich empirieresistent. Sie saugt ihre monsterartige Lebenskraft daraus, dass die Bilanz unterbleibt, ja dass sie unterdrückt wird. Privatisierung verläuft in einer Tabuzone.
Im vorliegenden Buch wird dagegen der Versuch unternommen, die seit etwa 1988 vollzogenen Privatisierungen in Deutschland zu bilanzieren. Privatisierung bedeutet zwar nicht notwendigerweise, aber in der vorherrschenden Praxis den Einstieg in eine ökonomische, politische und moralische Systemveränderung, im Osten, und auch im Westen. Die Praxen und Werte der dominierenden Privatwirtschaft werden in den Staat übernommen. Dabei manifestiert sich auch eine Dimension, die bisher eher im Verborgenen des abgeschirmten Privat-Territoriums blühte: systemische Rechtsverletzung.
Entgegen der Ideologie wird der verpönte und diskreditierte Staat neu instrumentalisiert. Während die „Staatsquote“ sinkt, jedenfalls hinsichtlich sozialer Aufgaben, steigt die Verpflichtungsquote an: Der Staat, der aus der Verschuldung erlöst werden soll, wird durch heimliche, langfristige und neue Verpflichtungen in eine noch tiefere Verschuldung gestürzt. Der privatisierte Staat wird noch asozialer als er schon war. Zusätzlich werden den Bürgern, insbesondere in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer und Nicht-mehr-Arbeitnehmer für dieselben oder eher die noch schlechteren Leistungen noch mehr Lasten aufgebürdet als vorher.
Privatisierung, jedenfalls nach der vorherrschenden Praxis, ist mit extremer Geheimhaltung verbunden. Für die hier untersuchten Fallbeispiele erhebt der Autor keineswegs den Anspruch, alle relevanten Daten zu kennen. Die Darstellungen beruhen auf zahlreichen, verstreuten Quellen, die zusammengeführt werden, v.a. Medien- und Geschäftsberichte sowie Gremienunterlagen. In keinem Fall kann mit Sicherheit gesagt werden, dass sie vollständig sind. Deshalb werden an den Fallbeispielen in der Regel Charakteristika herausgearbeitet, die belegt werden können.
Unter Privatisierung wird hier nicht nur, wie meist üblich, die Übernahme öffentlicher Güter und Dienstleistungen („service public“) durch private Unternehmen verstanden. Es geht um alle Formen privatkapitalistischer Gestaltung von Gemeinschaftsaufgaben. Dazu zählt beispielsweise auch die Finanzierung von politischen Parteien durch Unternehmen. Wer diese „traditionellen“ Formen der Politik-Privatisierung nicht berücksichtigt, kann die neueren Formen der Privatisierung nicht angemessen bewerten.
Des weiteren löse ich den Begriff der Privatisierung von der rechtlichen Form, denn auch eine staatliche und öffentlich-rechtliche Organisationsform ist für privatkapitalistische Interessen offen und stellt keine Garantie für Gemeinwohl dar. Unter Privatisierung verstehe ich deshalb jegliche Form profitorientierter Ausrichtung gemeinschaftlicher Aufgaben, unabhängig von der Rechtsform.
Die hier vorgelegte Bilanz ist eine gesamtdeutsche. Sie geht weder mit der neuerlichen Modethese konform, dass der „Osten“ den „Westen“ ökonomisch in den Abgrund ziehe, noch der entgegengesetzten Populärthese, dass der „Westen“ den „Osten“ ruiniere. Vielmehr wird empirisch belegt, dass dieselben Akteure, ob „deutsch“ oder beispielsweise „amerikanisch“, im Osten wie im Westen die vorhandene ökonomische Substanz ausplündern. Die Privatisierung der DDR gab auch der Privatisierung der öffentlichen Güter im Westen den neuen Schub, der bis heute anhält.
Die Triebkräfte und Folgen der Privatisierung werden verdrängt, wo immer sie auftreten, ob im Osten oder im Westen. Übrigens: Sie haben überraschende Ähnlichkeiten mit denen im „Süden“, also in den „Entwicklungsländern“. Von deren Strukturproblemen sind wir, wenn auch auf höherem Niveau, keineswegs so weit entfernt wie die herrschende Meinungsmache suggeriert. Das dürfte ja eigentlich angesichts der „Globalisierung“ auch gar nicht überraschen. Oder doch?
Das vorherrschende Bild der Globalisierung, wonach sie irgendwo „draußen“ im Ausland, bei internationalen Gipfeltreffen u.ä. stattfinde und von deren Beschlüssen abhänge, erweist sich anhand der empirischen Befunde als korrekturbedürftig: die neoliberale Umgestaltung kriecht aus allen Löchern bzw. inländischen Unternehmen – „spontan“, auch ohne besondere Theorie, ohne jemals die Namen neoliberaler Wissenschaftsikonen wie Milton Friedman und Friedrich von Hayek gehört zu haben und ohne auf Beschlüsse der Weltbank oder der Europäischen Kommission zu warten. Viele kritische Bürger verfolgen die Privatisierung etwa in England und in Entwicklungsländern viel intensiver als im eigenen Land. Dagegen den Blick auf die Praxis und auf Deutschland zu richten, dazu will dieses Buch beitragen.
Es ergibt sich die drängende Frage: Wie kann nach dem Ende der sozialistischen Staatswirtschaft, nach der hoffnungslosen Überschuldung der kapitaldemokratischen Staaten und nach den unerfüllbaren Versprechungen des Privatisierungs-Kapitalismus eine gerechte, dauerhafte wirtschaftliche Ordnung aussehen?
Der Autor hat während des letzten Jahrzehnts die neue Erscheinungsform des Kapitalismus anhand von Teilbereichen erkundet: großstädtische Abwasserentsorgung, Korruption in der Weltwirtschaft, die Schweiz als logistisches Zentrum der internationalen Unternehmenskriminalität, Privatisierung in der Kommune, Cross Border Leasing und Private Equity-Investoren. Auch die hier vorgelegte Darstellung der Privatisierung gehört in diese Reihe. Dabei legt der Autor Wert darauf, die Mechanismen genau zu beschreiben. Er will nicht gleich wieder eine neue Großtheorie hinlegen, die mit empirisch unbelegten Großklischees wie „Terror der Ökonomie“, „virtuelle Ökonomie“ und dergleichen spekuliert und sich dann doch (wieder) als falsch erweist. Bevor erneute Großtheorien vom erhofften, gemutmaßten, endgültigen „Sieg des Kapitalismus“ oder vom „Ende des Kapitalismus“ verkündet werden, ist die Erkundung des lärmenden Stillstands und der leuchtenden Dunkelheit erforderlich. Der Autor hält das Innere des neoliberal geprägten Kapitalismus für das größte, (vor)letzte unerforschte Gebiet des Planeten – eine Tabuzone, dessen Eingänge von christlich, jüdisch, islamisch, shintoistisch usw. drapierten Höllenhunden und nicht zuletzt von sogenannten Ökonomen versperrt wird.
Freilich haben die genannten Darstellungen und auch die vorliegende einen einzugestehenden Mangel: Die Widersprüche zwischen Gewinnern und Verlierern spielen eine geringe Rolle. Die Analysen beschränken sich wesentlich auf die Kapitalseite. Dies ist u.a. bedingt durch die Tatsache, dass insbesondere in Deutschland die offenen Widerstände auch gegen Privatisierung (noch) wenig entwickelt sind. In der Mehrheit der Bevölkerung herrscht eine Wahrnehmungsstarre hinsichtlich der eigenen, existenziellen Fragen. Diese Wahrnehmungsstarre ist eingebettet in die intensive Wahrnehmung medial inszenierter Großgefahren und ferner Katastrophen. Der Autor hofft, dazu beizutragen, dass sich dies ändert.
I. Staatlich oder privat?
„Unternehmen können besser wirtschaften als der Staat.“ Diese Behauptung gehört zum neoliberalen Vater- bzw. Kapitalismusunser, wie es täglich besinnungs- und beweislos dahergebetet wird. Es gehört eine große Frechheit oder Wirklichkeitsblindheit dazu, diese Behauptung aufzustellen, eigentlichKaum eine Behauptung ist heute leichter aufzustellen, ohne dass sich Widerspruch regt. Woher kommt das?
Schlechtes Wirtschaften I: Privatunternehmen
Listen wir zunächst altbekannte, wiederkehrende Tatsachen auf, um die Frage zu beantworten, wie private Unternehmen heute wirtschaften können: Sie manipulieren und fälschen Bilanzen und werden dabei von „renommierten“ Wirtschaftsprüfern unterstützt. Sie bauen mithilfe von Briefkastenfirmen eine undurchsichtige globale Untergrundökonomie auf und täuschen Staat und Bürger über ihre wirklichen Geldflüsse und Absichten. Sie organisieren mithilfe von „renommierten“ Anwaltskanzleien, Steuer- und Unternehmensberatern die Steuer- und Kapitalflucht.
Vor Gericht, wenn Manager von einer schwachen und überlasteten Justiz denn einmal dorthin zitiert werden, beteuern sie regelmäßig, unschuldig zu sein und von allem nichts gewusst zu haben. Sie führen Abgeordnete und Beamte verdeckt auf ihren Berater- und Spendenlisten und erkaufen sich günstige gesetzliche Entscheidungen. Sie zahlen Schmiergeld, verteilen Aufsichtsratsposten und Beraterverträge und erschleichen sich Aufträge von anderen Unternehmen und vom Staat zu überhöhten Preisen.
Nahrungsmittelkonzerne enthalten den Konsumenten die Informationen über die Inhaltsstoffe von Nahrungsmitteln und anderen Produkten vor und verringern den Wareninhalt bei gleichbleibenden Preisen. Tabakkonzerne schicken seit Jahrzehnten und wissentlich mit gefälschten Analysen Millionen Raucher in den Tod. Ölkonzerne missbrauchen ihre marktbeherrschende Stellung, treiben mit fadenscheinigen Begründungen oder auch gerne ohne Begründung die Treibstoff- und Heizölpreise hoch.
Wir können gerne diese Liste bekannter, sich ständig wiederholender „Glanzleistungen“ weiter abarbeiten: Banken empfehlen ihren Kunden den Kauf besonders attraktiver Aktien und Immobilienfonds und übernehmen keine Verantwortung, wenn sich die Empfehlung als eigennützig oder falsch oder als beides erweist. Banken zögern Gutschriften hinaus, passen entgegen der Kreditverträge bei fallenden Bundesbankzinsen die Kreditzinsen nicht an und betrügen so vor allem Kleinkunden um, zusammengerechnet, Milliardenbeträge.
Private Unternehmen bilden Kartelle und treffen verbotene Preisabsprachen, werden manchmal dabei erwischt, zahlen dreistellige Millionenbeträge als Strafe und machen weiter wie vorher; das Kartellamt kritisiert widerspruchslos das „räuberische Verhalten“ der beteiligten Firmen. Wer sich über falsche Rechnungen oder schlechte Leistungen beschwert, wird oft wie ein Aussätziger behandelt. Arrogantes Verharmlosen und Abstreiten heißt das Motto, ob bei renommierten Privatunternehmen wie RWE, Vattenfall und Citibank oder auch bei privatisierten Unternehmen wie Telekom, Bahn und Post.
Vorstände und Geschäftsführer bauen die Formen der Selbstbereicherung (bevorrechtigte Zuteilung von unternehmenssubventionierten Aktien, Prämien ohne Leistungsnachweis, Goldene Fallschirme und Handschläge, Vorzugskredite, Dienstwagen, -wohnungen und –handys auch zum privaten Gebrauch, „Nebeneinnahmen“ aus Tarnfirmen) zulasten von Beschäftigten und Kleinaktionären aus. Topmanager forcieren Unternehmensfusionen, weil sie auf höhere Einkommen und Zusatzprämien hoffen, auch wenn die Fusionen die beteiligten Unternehmen schädigen.
Wir wollen nun einhalten, obwohl die Liste noch keineswegs abgearbeitet ist. Sie wird langweilig, nicht wahr? All dies ist doch bekannt, sozusagen bis zum Erbrechen. Allerdings gibt es kein Erbrechen, sondern murrende Duldung. Pflichtschuldigst wollen wir hinzufügen, dass „natürlich“ die genannten Praktiken nicht von allen Unternehmen gleichzeitig mit gleicher Intensität angewandt werden. Nicht jedes Unternehmen, das für Finanzamt, Öffentlichkeit, Vorstand und den Hauptaktionär vier verschiedene Bilanzen erstellt, kauft gleichzeitig Politiker und bildet ein Kartell. Wir haben nur das Instrumentarium dargestellt, das zur Verfügung steht und je nach Bedarf genutzt wird.
Die Akzeptanz dieses Instrumentariums im kapitalistischen Milieu erkennt man auch daran, dass an den genannten Praktiken, wenn sie in Einzelfällen bekannt werden, von der Wirtschaftslobby keine Kritik geübt, sondern diskret geschwiegen wird. Wird etwa ein Unternehmen wie Trienekens/RWE, das allein im Bereich der Abfallentsorgung über zwei Jahrzehnte hinweg hunderte von Politikern und Managern in Ost und West mit Schmiergeld, Beraterverträgen und Aufsichtsratsposten bestochen hat, von anderen Unternehmen oder von Unternehmerverbänden öffentlich kritisiert? Von den Verbänden, der Industrie- und Handelskammer ausgeschlossen oder wenigstens ermahnt? Oder werden „renommierte“ Wirtschaftsprüfer, die bei der Bilanzmanipulation und der Steuerhinterziehung geholfen haben, von anderen Unternehmen nicht mehr beauftragt? Nichts dergleichen.
Die eigentlich interessante Frage ist: wieso glaubt offenbar immer noch eine Mehrheit der Bürger trotzdem, dass private Unternehmen erstens gut und zweitens besser wirtschaften als der Staat? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten.
Ein Teil der Antwort liegt darin, dass sie falsch gestellt ist. Denn offensichtlich weiß niemand, was die Bürger wirklich „glauben“. Sie werden zu solchen brisanten Themen gar nicht genau befragt. Die nicht thematisierte Duldung wird als zustimmender Glaube interpretiert. Ein weiterer Teil der Antwort liegt darin, dass unklar ist, was eigentlich „gut wirtschaften“ bedeutet. Genauer: Die Bedeutung wird von den Vertretern des kapitalistischen Wirtschaftens bewusst verunklart.
„Gut wirtschaften“ heißt im kapitalistischen Wirtschaftssystem, dass die Eigentümer und ihre Beauftragten ihre Gewinne möglichst in die Höhe treiben. Das ist gar kein Vorwurf, sondern eine der banalsten, selbstverständlichsten Tatsachenfeststellungen, die man in dieser Welt überhaupt treffen kann. Man braucht nur die gängigsten Lehrbücher der Wirtschaft und die Handbücher der Unternehmensberater aufzuschlagen: Ziel des Wirtschaftens ist der Gewinn für die Eigentümer. Höherer Gewinn ist besserer Gewinn. Um den Gewinn möglichst hoch zu gestalten, müssen Kosten gespart werden. Arbeiter und Angestellte sind Kosten, Umweltauflagen sind Kosten, Steuern sind Kosten. Deshalb ist die Zahl der Arbeiter und Angestellten möglichst niedrig zu halten, Umweltauflagen sind abzuschaffen oder zu umgehen. Steuern sind ebenfalls möglichst auf Null zu bringen. Das Prinzip der Unternehmensberater, entwickelt von McKinsey, lautet: „Mehr Gewinn mit weniger Kosten, vor allem mit weniger Personal“.
In keinem dieser Lehrbücher steht, dass Ziele guten Wirtschaftens etwa die Schonung der Umwelt, ein für gute Lebensführung ausreichender Lohn oder die wahrheitsgemäße Unterrichtung der Beschäftigten, der Öffentlichkeit, der Kunden und Käufer sind – außer wenn solche Ziele aus außerökonomischen Rechtfertigungs- und Imagegründen dem Prinzip der Gewinnsteigerung zeitweilig untergeordnet werden können. In keinem Lehrbuch der Betriebswirtschaft steht, dass die Preise für zu verkaufende Güter und Dienstleistungen so niedrig wie möglich sein sollen. Vielmehr sollen sie so hoch sein, wie es durchsetzbar ist. Die Versorgung, die Sicherheit, die Gesundheit, die Information usw. der Bürger sind nur Nebenprodukte, die jedes Mal von ihnen erzwungen werden müssen, nie ganz erreicht werden und die sich in Nichts auflösen, sobald ihre Anstrengungen erlahmen oder ihr Einfluss durch den Staat und durch Medien zurückgedrängt wird.
Vor allem sind Arbeitsplätze kein Ziel kapitalistischen Wirtschaftens. Im Gegenteil: Immer weniger Menschen sollen für immer weniger Lohn immer mehr arbeiten. Im Aktien- und im GmbH-Gesetz steht: Die Unternehmensführungen sind ihren Eigentümern verpflichtet, den Aktionären und Inhabern der Unternehmensanteile, und niemandem sonst. Gegenüber den eigenen Beschäftigten, gegenüber der Gesellschaft, gegenüber der Umwelt gibt es keine oder nur nachrangige Verpflichtungen. Im Insolvenzrecht ist festgelegt: Die Eigentümer haften nur mit ihrem eingelegten Kapital, aber nicht mit ihrem Eigentum. Das Insolvenzrecht legt weiter die Reihenfolge fest, nach der Forderungen aus der Konkursmasse zu befriedigen sind: Zuerst der Insolvenzverwalter, dann die Banken, dann die übrigen Schuldner.
Arbeitsplätze sind ein notwendiges, ungeliebtes Mittel zur Erreichung des Gewinns. Die Kosten sind aus Sicht der Eigentümer immer zu hoch. Sobald sich eine Gelegenheit ergibt, etwa wenn die Gewerkschaften schwach werden oder wenn sich das Erpressungspotential wegen dauernder Arbeitslosigkeit ausweitet, dann werden die Lohneinkommen gesenkt, werden Beschäftigte entlassen. Selbst wenn man in christlichem Übermut den Unternehmern unterstellt, sie glaubten ihren eigenen, für die Öffentlichkeit bestimmten Versprechen, sie könnten neue Arbeitsplätze schaffen, dann bleibt am Ende der Tatsachenbeweis: Die Arbeitslosigkeit steigt und steigt.
Die kapitalistischen Unternehmen sind eine „Externalisierungs-Maschine“. Die Eigentümer wälzen legal möglichst viele Kosten auf Dritte ab: auf die eigenen Beschäftigten, auf die Konsumenten, auf die Kommunen, auf den Staat, auf die Umwelt. Dass die Eigentümer in diesem rechtlich legitimierten Übermut dann auch weitergehen und sekundäre gesetzliche Einschränkungen übertreten, ist nicht verwunderlich.
Das alles weiß man doch eigentlich? Warum sollte man dann glauben, dass die mit der Privatisierung verbundenen Versprechen eingelöst werden?
Schlechtes Wirtschaften II: Der Staat
Ein weiterer Teil der Antwort liegt schließlich darin, dass „der Staat“ und die Kommunen ebenfalls bewiesen haben und täglich weiter beweisen, dass sie das Misstrauen der Bürger verdienen. Der Genauigkeit halber ist anzumerken, dass es „die Bürger“ so nicht gibt. Hier ist nur von denjenigen Bürgern die Rede, die an den Staat demokratische Erwartungen richten. Die Bürger, die dem Staat aus anderen Gründen misstrauen, etwa weil er ihrer Ansicht nach noch über zu viele demokratische Restelemente verfügt, bleiben hier außer Betracht.
Wir arbeiten nun auch für den Staat die Liste allbekannter Merkmale „schlechten“ Wirtschaftens kurz ab. Bekanntlich verschuldet sich der Staat immer weiter. Das tut nicht nur der deutsche Staat. Nicht nur die sogenannten unterentwickelten Staaten sind hoffnungslos überschuldet, sondern auch die sogenannten entwickelten Industriestaaten. Auch und gerade die „reichsten“ Staaten können ihre Schulden nach der eingeschlagenen Logik nie mehr regulär zurückzahlen. Auch die USA, Deutschland und Japan tun das, wofür sie arrogant die sogenannten Entwicklungsländer kritisieren: sie nehmen neue Kredite auf, um alte Kredite abzuzahlen. Nach den „Maastricht-Kriterien“ gelten die Staatshaushalte der Mitglieder der Europäischen Union als gut geführt, wenn die jährliche Neuverschuldung unter 3 % des Bruttoinlandsprodukts bleibt. Mit anderen Worten: Wenn ein Staat zur bisherigen Verschuldung jährlich nur knapp 3 % hinzufügt, hat sich die Gesamtverschuldung nach etwa 20 Jahren verdoppelt. Und das gilt laut „wirtschaftlichem Sachverstand“ als „gutes Wirtschaften“ bzw. „gutes Haushalten“!
Die Folgen dieser Art des Wirtschaftens sind seit einigen Jahrzehnten klar, eigentlich: Der Staat kürzt scheibchenweise soziale und kulturelle Leistungen. Er verschärft damit gleichzeitig die ohnehin schon bestehende Kluft zwischen arm und reich, denn die erweiterte Staatsverschuldung bietet den Wohlhabenderen die Möglichkeit zur sicheren Geldvermehrung, ohne dass sie dafür etwas leisten müssen.
Bekanntlich zahlt der ohnehin überschuldete Staat auf allen Ebenen, also im Bund, in den Bundesländern und in den Kommunen, regelmäßig überhöhte Preise für den Bau von Schulen, Rathäusern und Müllverbrennungsanlagen, für das Aufstellen von Straßenschildern, für den Kauf von kugelsicheren Polizeiwesten, Düsenjägern usw. Vielfach sind die Preise deshalb überhöht, weil korrumpierte Staatsdiener die Angebote manipulieren oder Leistungen bescheinigen, die die Unternehmen gar nicht erbracht haben.
Die Bürger – jedenfalls, diejenigen, die hier gemeint sind – haben also schon aufgrund der bisherigen Mängelliste wahrlich genügend Gründe, um das wirtschaftliche Verhalten des Staates als miserabel, unsozial und undemokratisch zu bezeichnen. Die Mängelliste ist damit aber keineswegs erschöpft. Arbeiten wir die Liste weiter ab, ohne auch hier behaupten zu wollen, sie sei vollständig.
Bekanntlich treibt der Staat nicht einmal die Steuern ein, die ihm gesetzlich zustehen. Wir sprechen hier gar nicht von den Steuern, die nicht erhoben werden, weil der Staat dafür keine Gesetze erlässt, was beispielsweise bei Aktienspekulationsgewinnen, bei der Besteuerung von Erlösen aus Firmenverkäufen oder der Besteuerung des Vermögens der Fall ist. Wir sprechen hier nur von den Steuern, bei denen Gesetze die Erhebung vorschreiben. Bei der Besteuerung von kapitalflüchtigen Unternehmen und vermögenden Individuen drückt der Staat die Augen zu. Ein Betriebsprüfer holt aufgrund von Vor-Ort-Prüfungen im Durchschnitt das Achtfache seines Jahresgehaltes an Steuern herein, die sonst nicht gezahlt würden. Dennoch stellt der Staat keine zusätzlichen Betriebsprüfer ein, sondern verringert ihre Zahl. Bekanntlich leisten auch öffentlich-rechtliche Banken wie die Landesbanken, die in Finanzoasen wie Luxemburg Filialen unterhalten, Hilfe bei der Steuerhinterziehung. Der Staat verzichtet also nicht nur freiwillig auf gesetzlich vorgeschriebene Einnahmen, er organisiert den Verlust sogar selbst!
Bekanntlich fördert der Staat auf diese Weise die ohnehin bestehende Verarmung in der arbeitslosen, renten- und lohnabhängigen Bevölkerung. Und zur „Belohnung“ drangsaliert er diese Millionen Bürger mit Kürzung sozialer Leistungen, mit steigenden indirekten Steuern und mit steigenden Gebühren, ja mit intimer Ausforschung der Vermögensverhältnisse und mit Zwangsenteignung wie beim Arbeitslosengeld II.
Bekanntlich sind auch staatliche und kommunale Unternehmen dazu übergegangen, sich wie private zu verhalten. Stadtwerke, Verkehrsbetriebe und Zweckverbände für Wasser und Abwasser treiben Gebühren und Preise in die Höhe, legen ihre Kalkulationen nicht offen. Sie hindern die eigenen Bürger, sich von billigeren Energieanbietern versorgen zu lassen. Sie sammeln Gewinne an, um andere Stadtwerke aufzukaufen, um dort ebenso zu verfahren. Die Vorstandsmitglieder, berufen nach dem Parteienproporz, zahlen sich Gehälter und Pensionen aus, die sich an Aktiengesellschaften orientieren und die ebenfalls möglichst vor den Bürgern geheim gehalten werden. Die Gehälter und Pensionen sind umso höher, je mehr andere Stadtwerke sie aufkaufen und so den Umsatz steigern. Die von Regierungen und Parlamenten bestimmten Mitglieder in Aufsichts- und Verwaltungsräten staatlicher und kommunaler Unternehmen unterwerfen sich gerne den Geheimhaltungspflichten und ökonomischen Erfolgsstrategien nach Aktien- und GmbH-Gesetz. Die Demokratie ist ausgeschaltet. Die Interessen der Bürger der eigenen Kommunen spielen nur eine ungeliebte, untergeordnete Rolle.
Auch in öffentlichen Unternehmen werden wie in der Privatwirtschaft „goldene Fallschirme“ bei vorzeitigem Ausscheiden von Spitzenmanagern verteilt. So erhält etwa der zwei Jahre vor Vertragsende ausscheidende Arbeitsdirektor der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) schon 2005 eine Pension, die höher ist als die, die ihm erst ab 2007 zustünde. Der Vorteil für den unscheinbaren Herrn Hubert Kämmerling, 61 Jahre alt, der zuletzt ein Jahresgehalt von 250.000 Euro bezog, beträgt immerhin jährlich 17.500 Euro, also soviel wie das Anfangsgehalt eines Busfahrers, der aber deshalb gar nicht eingestellt werden kann, obwohl es nötig wäre. Die Sonderregelung soll zudem seinem Nachfolger ermöglichen, eine ausreichende Amtszeit zu absolvieren, damit auch er eine ähnliche Pension erhält. Dieses korruptive Arrangement wurde vom zuständigen „Viererausschuss“ des KVB-Aufsichtsrats beschlossen, dem ein Europaabgeordneter der SPD, eine CDU-Ratsfrau, der Betriebsratsvorsitzende und ein Sekretär der Gewerkschaft verdi angehören. Das wurde nur zufällig bekannt und verursachte in den „staatstragenden“ Parteien und Medien nur flüchtige und heuchlerische Aufregung. Die Mitglieder des „Viererausschusses“ sehen nichts Unrechtes in ihrem Beschluss. Tausende von moralisch kümmerlichen Kämmerlingen bedienen sich auf diese Weise unauffällig und lebenslang an den Kassen öffentlicher Unternehmen.
Wir halten hier ein. Jeder Bürger könnte aus eigener Erfahrung die Mängelliste erweitern. Fazit also: So wie sich private Unternehmen und der Staat darstellen, kann man bei beiden kein „gutes Wirtschaften“ erwarten. Oder anders gesagt: Die Rechtsform ist unerheblich. Keine Rechtsform verhindert schlechtes, ja kriminelles Wirtschaften. Ebenso garantiert keine Rechtsform heute gutes Wirtschaften, jedenfalls nicht im Sinne des Gemeinwohls und der Menschenrechte.
Daraus folgt auch, dass es die in der klinisch reinen Fragestellung „privat oder öffentlich?“ vorausgesetzte Entgegensetzung gar nicht gibt. Gerade bei den schwerwiegenden Mängeln handeln beide Seiten mustergleich:
Die Staatsverschuldung wäre nicht möglich, wenn nicht kollusiv handelnde Banken ständig neue Kredite vergeben würden, auch wenn es keinen Rückzahlungsplan gibt. Die Banken freuen sich über jede weitere Staatsverschuldung: Sie ist eine Gelddruckmaschine. Kaum ein Gewinn ist leichter verdient. Der Staat spielt gegenüber den eigenen Bürgern den Zwangseintreiber.
Die von jeglicher seriöser Kostenkalkulation freie Erhöhung der Gas- und Strompreise wäre nicht möglich, wenn nicht die jeweiligen Kartellämter der Landesregierungen die Genehmigung erteilten. Ebenso könnte der Staat die seit Jahrzehnten bestehende Bindung der Gaspreise an den Ölpreis aufheben – er tut es nicht.
Auch die Korruption hat dieselben zwei Seiten. Die privaten Unternehmen zahlen, die Staatsdiener nehmen
Dasselbe gilt für die Steuerflucht: Sie wäre als Dauererscheinung nicht möglich, wenn nicht der Staat sie mittrüge, im Falle der Sparkassen und Landesbanken sogar mitorganisierte.
Die neoliberale Fragen-Falle
Man kann den beschriebenen Zustand als fortgeschrittene Kapitaldemokratie bezeichnen. Deshalb begibt man sich mit der von der neoliberalen Legendenbildung eingeführten Frage „staatlich oder privat?“ in eine Falle. Die Voraussetzung, es gebe hier einen wesentlichen Unterschied, trifft nicht zu.
Andererseits ist auch in privater Rechtsform „gutes Wirtschaften“ möglich, im Sinne kooperativer Ökonomie und sicherer Grundversorgung. Auch davon wird in diesem Buch die Rede sein. Die scheinbare Absurdität geht so weit, dass staatliche Behörden in Übereinstimmung mit Banken und Privatunternehmen solche kooperativen Lösungen wie Genossenschaften verhindern, obwohl sie im Sinne der Bürger effizienter, billiger und bürgernäher sind.
Es genügt deshalb keineswegs, weitere Privatisierungen verhindern zu wollen oder vollzogene Privatisierungen zurückzunehmen. Das kann zwar jeweils ein erster Schritt sein, aber öffentliche Güter beim Staat zu belassen oder sie ihm wieder zu übereignen, stellt keinesfalls das Not-Wendige dar. Im erreichten Zustand der Kapitaldemokratie sind wir deshalb gezwungen, nicht nur den Staat und die Demokratie neu zu bestimmen, sondern auch die Formen der Wirtschaft und der öffentlichen Güter. Die Perspektive ist die einer kooperativen Ökonomie. Damit in Verbindung stehende Aktivitäten, die weltweit imgange sind, sind zugleich Teile eines universellen, emanzipatorischen Projekts. „Die entscheidende Voraussetzung ist die Selbsttätigkeit der Menschen, ihre kollektive Aneignung von Rechten, Fähigkeiten, Kreativität, Ressourcen und Macht.“ Ich möchte diesem Zitat korrigierend hinzufügen: Es sind nicht die Menschen, nicht alle Menschen, die in diesem Sinne ihre Selbsttätigkeit entwickeln (können). Gegenwärtig ist es eine Minderheit, die sich auf den Weg gemacht hat.