Kosten
 
 
Erklärungen zu den Grundsätzen der klassischen Homöopathie
 
Dr. Prafull Vijayarkars zuverlässige Methode zur Heilmittelfindung und zur Kontrolle des Heilungsverlaufes
 
wichtige Artikel über die Gefahren der falschen Anwendung
 
wie eine Behandlung abläuft und wie sie sich darauf vorbereiten können
 
Kosten:
Tipps und Anmerkungen zur GebüH und Zusatzversicherungen
 
Artikel aus Forschung und Wissenschaft die das Vorgehen in der Medizin kritisch beleuchten
 
Texte und Anregungen für einen friedvollen Alltag
Kosten allgemein
 
Die Kosten einer klassisch homöopathischen Behandlung durch einen Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.
Für die Erstanamnese ist meist ein Fixbetrag üblich. Die Dauer dieser Konsultation kann bis zu zwei Stunden und mehr betragen. Danach erfolgt oft eine mehrstündige Ausarbeitung und Repertorisation (Mittelwahl) durch den Therapeuten um das jeweils individuelle Arzneimittel auszuwählen.
Kosten für akute Behandlungen, telefonische Beratungen und Folgekonsultationen werden nach Zeit berechnet.
Fragen Sie bei der Erstanmeldung immer vorher was für Kosten auf Sie zukommen, ich werde Sie vor der Behandlung ausführlich über die für Sie entstehenden Kosten informieren.
 
 
 
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
 
Die GebüH besteht seit 1985 in unveränderter Form. Der hohe Zeitaufwand einer klassisch homöopathischen Behandlung wird dabei nicht berücksichtigt. Hier wäre eine Gesetzesände-
rung dringend nötig, da die angegebenen Gebühren von 1985 in keinster Weise mehr dem heutigen Preisniveau (Lebenshaltungskosten) entsprechen.
 
 
 
Privat- und Zusatzversicherte
 
Bei den privaten Kranken- und Zusatzversicherungen gibt es große Unterschiede in der Erstattung von Heilpraktikerleistungen. Bitte erkundigen Sie sich daher vor der Behandlung, welche Gebührensätze Ihnen erstattet werden. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient Eigen-
leistungen zu erbringen hat.
Achten Sie beim Abschluss einer privaten Kranken- bzw. zusatzversicherung darauf, dass Honorare bis zum Höchstsatz des GebüH erstattet werden und nicht wie allgemein üblich bis zum einfachen bzw. Mindestsatz.