WAS TUN WENNS KRACHT?


Unfall - was tun?
NACH DEM UNFALL NICHT ZUR VERSICHERUNGS-KFZ-BESICHTIGUNGS-STELLE FAHREN; SONDERN DIREKT MIT ALLEN UNFALLAUFZEICHUNGEN ZU UNS KOMMEN.
WIR VERANLASSEN DIE SCHADENSBESICHTIGUNG!
SIE ERSPAREN ALLEN BETEILIGTEN UNNÖTIGE VERZÖGERUNGEN.
SELBST WENN IHR VERSICHERUNGSBETREUER MEINT, SIE SOLLTEN ZUR BESICHTIGUNGSSTELLE FAHREN - BITTE KOMMEN SIE ZU UNS!
SIE HABEN AUCH BEI UNS DIE MÖGLICHKEIT, DIE SCHADENMELDUNG AUSZUFÜLLEN, DIESE KÖNNEN WIR SOGLEICH AN DIE RICHTIGE STELLE MAILEN!
Die wichtigsten Schritte nach einem Unfall
Warnweste anziehen: Dadurch wird man von anderen
Verkehrsteilnehmern früher und besser wahrgenommen.
Unfallstelle absichern: Der Nachfolgeverkehr muss durch
das Pannendreieck rechtzeitig vorgewarnt werden.
Wageninsassen in Sicherheit bringen: Speziell auf Autobahnen
und Schnellstraßen müssen die Insassen raus aus dem
Wagen und auf den Grünbereich in Sicherheit gebracht
werden.
Erste Hilfe leisten: Wenn jemand bei dem Unfall zu Schaden
gekommen ist, muss Erste Hilfe geleistet werden.
Fahrzeuge in Unfallposition belassen, so eine massive
Verkehrsbehinderung auszuschließen ist. Wenn das der Fall
ist, muss nach dem Crash die Unfallstelle sofort geräumt
werden, um Serienunfälle oder lange Staus zu vermeiden.
Beweismittel sichern: Das heißt auch Zeugen nach ihren
Personendaten ZU fragen oder Unfallfotos, Unfallskizzen
und dergleichen sofort anzufertigen.
Europäischen Unfallbericht ausfüllen.
Rettung und Exekutive verständigen: Bei Unfällen mit
Personenschaden müssen Rettung unter 144 und Exekutive
unter 133 verständigt werden. Exekutivbeamte sind auch von
Nöten, wenn der Austausch von Daten nicht möglich ist.
Die häufigsten Fehler, die Verkehrsteilnehmern bei einem UnfalL unterlaufen und mit Sicherheit zu Problemen bei der Schadenregulierung führen:
Das Kennzeichen des Unfallgegners wird nicht oder
unvollständig notiert.
Mangelhafte oder fehlende Angaben zur
Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Bei Sachbeschädigungen ohne Fremdbeteiligung: Keine
umgehende Meldung an die Polizei (Flurschäden,
Parkschäden) ist Fahrerflucht!
Fehlende oder mangelhafte Angaben über Zeugen (Namen,
Adressen, Telefonnummern).
Bei Teilverschulden: Keine oder mangelhafte Unfall- und
Schadensmeldung an die eigene Haftpflichtversicherung.
Das kann dazu führen, dass die Versicherung für Recherchen
zusätzliche Kosten in Rechnung stellt.
Bis zu 2.180 Euro Strafe bei Nicht-Meldung eines Unfalls mit Verletzten
Meldepflicht bereits bei kleinen Verletzungen
Wer der Meldepflicht nach einem Unfall mit Personenschaden nicht nachkommt, muss tief ins Geldbörsel greifen. "Der Strafrahmen bewegt sich zwischen 36 und 2.180 Euro", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. Die Behörde muss bereits bei kleinen Verletzungen wie Prellungen oder Hautabschürfungen verständigt werden. Schon die Vermutung, dass jemand verletzt sein könnte, reicht aus. Alle am Unfall beteiligten Personen müssen Erste Hilfe leisten und die nächste Polizeidienststelle verständigen - auch Fußgänger, Radfahrer oder Mopedfahrer sind meldepflichtig, wenn sie am Unfall in irgendeiner Weise beteiligt waren. Das ist z.B. auch der Fall, wenn ein Fußgänger die Straße vorschriftsmäßig überquert, ein Autofahrer ausweicht und sich dabei verletzt.
Unfall muss sofort gemeldet werden
In der Regel ist ein Aufschub der Meldung lediglich in Ausnahmefälle wie bei Erster Hilfeleistung erlaubt. Andernfalls kann schon ein Zuwarten von nur 30 Minuten eine Strafe nach sich ziehen. Erfährt ein Fahrzeuglenker erst im nachhinein, dass der Unfallgegner verletzt worden ist, muss er die Behörden ebenfalls sofort benachrichtigen.
Zeugen müssen Hilfe leisten und die Herbeiholung von Hilfe ermöglichen
Nicht direkt beteiligte Personen, wie Zeugen eines Unfalls, trifft nur eine Hilfeleistungspflicht. Außerdem müssen sie das Herbeiholen von Hilfe ermöglichen, indem sie z.B. ihr Handy herborgen. Die Strafe, wenn ein Zeuge weder Hilfe leistet, noch für fremde Hilfe sorgt oder das Rufen der Rettung nicht ermöglicht, beträgt bis zu 726 Euro. Zeugen haben aber keine Verpflichtung, den Unfall der Polizei zu melden. Deshalb ist wegen eines Verstoßes gegen die Meldepflicht auch keine Strafe möglich.
NACH DEM UNFALL NICHT ZUR VERSICHERUNGS-KFZ-BESICHTIGUNGS-STELLE FAHREN; SONDERN DIREKT MIT ALLEN UNFALLAUFZEICHUNGEN ZU UNS KOMMEN.
WIR VERANLASSEN DIE SCHADENSBESICHTIGUNG!
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SELBST WENN IHR VERSICHERUNGSBETREUER MEINT, SIE SOLLTEN ZUR BESICHTIGUNGSSTELLE FAHREN - BITTE KOMMEN SIE ZU UNS!
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